Wie verhalte ich mich bei einer Durchsuchung? Hausdurchsuchung – was nun?

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Eine Durchsuchung dient zum einen dem Auffinden von Beweismitteln, zum anderen der Ergreifung des Beschuldigten.

Da vorab keine Ankündigung erfolgt, ist die Durchsuchung für die Betroffenen meist sehr überraschend. Insbesondere die Durchsuchung in der privaten Wohnung stellt eine enorme Belastung dar.

In dieser extremen Ausnahmesituation ist es wichtig richtig zu reagieren. Folgende Verhaltenshinweise sollten Sie beachten:


1. Unbedingt Ruhe bewahren!!

Verhalten Sie sich höflich und zurückhaltend gegenüber den Beamten. Das bedeutet, dass Sie nur so viel mitwirken wie nötig. Sie sind nicht dazu verpflichtet etwas zu unterschreiben.


2. Leisten Sie keinen Widerstand

Eine Überreaktion während einer Hausdurchsuchung kann sich für den weiteren Prozess negativ auswirken oder gar ein weiteres Strafverfahren zur Folge haben.

Beschränken Sie sich darauf klar und bestimmt der Durchsuchung zu widersprechen (am besten vor Zeugen).


3. Schweigen!!!

Wenn Sie Beschuldigter sind, lautet einer der wichtigsten Grundsätze: Sie haben das Recht zu schweigen. Nutzen Sie es! In dieser Ausnahmesituation kann schnell etwas für Sie Nachteiliges gesagt werden. Auch von „harmlosen“ Gesprächen/ Smalltalk mit der Polizei rate ich ab.


4. Lassen Sie sich den Untersuchungsbeschluss zeigen

Soweit den Beamten kein Durchsuchungsbeschluss vorliegt, da angeblich „Gefahr im Verzug“ besteht, weisen Sie darauf hin, dass die Strafverfolgungsbehörden regelmäßig zuerst versuchen müssen einen Richter zu erreichen. Lassen Sie sich eine Kopie des Untersuchungsbeschlusses aushändigen und notieren Sie sich Name und Dienstbezeichnung der Beamten.


5. Anwesenheitsrecht

Es ist durchaus sinnvoll bei der Durchsuchung anwesend zu sein. Am besten ziehen Sie zudem einen Zeugen hinzu.


6. Kontaktieren Sie einen Anwalt

Bitten Sie die Beamten darum, bis zum Eintreffen des Anwalts mit der Durchsuchung zu warten. Eine Kontaktaufnahme mit Ihrem Anwalt muss ihnen ermöglicht werden.


Sie können mich rund um die Uhr auf meiner Notfallnummer erreichen:

01738902285.


Eine Kontaktaufnahme ist auch nach der Durchsuchung sinnvoll.

Dann kann überprüft werden, ob die Durchsuchung rechtmäßig erfolgte. Zudem kann frühzeitig auf das Ermittlungsverfahren Einfluss genommen werden.


7. Widerspruch zu Protokoll geben

Widersprechen Sie der Durchsuchung direkt vor Ort. Lassen Sie sich den Widerspruch unbedingt protokollieren. Unterschreiben Sie nichts. Sagen Sie den Beamten, dass Sie mit der Durchsuchung nicht einverstanden sind.

Verlangen Sie, dass beschlagnahmte Unterlagen (z.B. in einem Briefumschlag) versiegelt werden.



8.Gedächtnisprotokoll

Fertigen Sie umgehend nach der Durchsuchung ein Gedächtnisprotokoll an. Dokumentieren Sie die bei der Durchsuchung verursachten Schäden.


Beachte:

Grundsätzlich sollen Durchsuchungen tagsüber erfolgen. Eine Durchsuchung bei Nachtzeit ist nur in engen Ausnahmefällen zulässig. Nachtzeit ist die Zeit zwischen 21 und 6 Uhr (§ 104 Abs. 3 StPO).


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