Hausdurchsuchung

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Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung?

Sie hatten gerade eine Hausdurchsuchung und sind nun auf der Suche nach eine Kanzlei, welche Ihre Rechte vertritt und sofort Ihre Fragen beantwortet? Bundesweit und ohne lange Wege sind wir für Ihre Fragen da. Wir beraten Sie sofort und handeln umgehend. Wir zeigen Ihre Verteidigung an, verhindern weiteren Schaden und lassen Sie wieder ruhig schlafen. Dabei zahlen Sie nicht mehr als für einen Anwalt, welchen Sie möglicherweise aus den „Gelben Seiten“ suchen. Wir bieten qualitative & bundesweite Strafverteidigung ohne Aufpreis.

Wann droht mir eine Hausdurchsuchung?

Die Staatsanwaltschaft und die ermittelnden Beamten schlagen meist am frühen Morgen (gegen 7.00 Uhr) zu.

Jedoch gelten folgende gesetzlich festgelegte Durchsuchungszeiten: Vom 01.04. bis 30.09. von 4.00 Uhr bis 21.00 Uhr und im Winter vom 01.10. bis 31.03. von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr.

Außerhalb dieser Zeiten darf durchsucht werden, aber dies muss vom Amtsgericht gesondert angeordnet werden.

Rufen Sie mich während der Hausdurchsuchung sofort bzw. sofort danach an. Sie können mir natürlich auch die Sachlage per E-Mail schildern.

Was passiert bei einer Hausdurchsuchung?

Unvermittelt stehen die ermittelnden Beamten, Staatsanwalt und ein Vertreter der Stadt vor Ihrer Tür. Gesucht wird nach Beweismitteln. Seien Sie nicht verwundert, wenn auch ein Hund zugegen ist. Drogenspürhunde sollen Rauschgift finden und werden dies im Zweifel auch. Gehen Sie davon aus, dass eine Hausdurchsuchung nicht ohne Grund erfolgt, dass diese einen erheblichen Einschnitt in Ihre Privatsphäre bedeutet.

Öffnen Sie die Türe, denn sonst wird dies ein Schlüsseldienst für Sie erledigen. Befolgen Sie die nachstehenden Regeln und verschlimmern Sie nicht noch die Situation.

Die durchsuchenden Beamten werden Ihnen einen regelmäßig einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss aushändigen. Inhaltlich wird sich daraus ergeben, gegen wen sich das Ermittlungsverfahren richtet, an welchem Ort durchsucht werden soll und ob ein bestimmtes oder generelles Beweismittel aufgefunden werden soll.

Handel, Anbau oder Besitz von Betäubungsmitteln, Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie, aber auch die Steuerfahndung und andere Delikte können die Ursache sein.

Was wird meistens durchsucht?

Das Amtsgericht ordnet in der Regel die Durchsuchung Ihrer Wohn-, Geschäfts- und sonstigen Räume an, weil zu vermuten sei, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen wird. Aber auch Pkw und Garagen können durchsucht werden.

Gehen Sie davon aus, dass die Durchsuchungen meist sehr gründlich durchgeführt werden.

Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung?

Widerstand gegen die Durchsuchung und Beschlagnahme gefundener Gegenstände ist in aller Regel sinnlos. Sie sind jedoch lediglich dazu verpflichtet, die Maßnahme zu dulden. Eine Mitwirkungspflicht oder Auskunftspflicht besteht nicht. Verhalten Sie sich demnach kooperativ und höflich. Bedenken Sie, dass die Beamten im Zweifel auch nur ihre Arbeit leisten.

Sollten Sie nicht selbst Beschuldigter des Ermittlungsverfahrens sein (sog. Drittdurchsuchung), dann händigen Sie das Beweismittel (meist Schriftstück) aus. Dies verhindert Zufallsfunde. Bestehen Sie darauf, dass nur der Staatsanwalt das Beweismittel liest, denn es muss gesondert im Durchsuchungsbeschluss bestimmt sein, dass auch Polizeibeamte zur Kenntnisnahme befugt sind.

Lassen Sie sich eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses und eine Kopie des Durchsuchungsprotokolls geben.

Was mache ich nach einer Hausdurchsuchung?

Konsultieren Sie mich. Ich werde überprüfen, ob gegen den Durchsuchungsbeschluss eine Beschwerde zum Landgericht in Betracht kommt oder welches weitere Vorgehen zu bestimmen ist.

Meist ist die Hausdurchsuchung das Erwachen, denn Sie werden sich bewusst, dass gegen Sie schon eine ganze Zeit ermittelt wurde. Vielleicht wurde Ihr Telefon abgehört.

Gehen Sie jedenfalls davon aus, dass Sie nunmehr im Kreuzfeuer der Ermittlungen stehen. Ein Verteidiger ist demnach unabdingbar. Der Verteidiger ist berechtigt, die Akten einzuholen und wird Ihnen daher über den Stand der Ermittlungen gegen Sie berichten können. Nachstehend finden Sie meine Telefonnummer in Notfällen, um Ihnen sofort helfen zu können.

Bei einer Hausdurchsuchung werden erfahrungsgemäß folgende Gegenstände sichergestellt: Handy, Dealergeld, Drogen, Feinwaage, Verpackungsmaterial, CDs, Computer, Schriftstücke, Waffen und ähnliche Gegenstände.

Hausdurchsuchung bei Drogen

Die Kriminalpolizei sucht zunächst natürlich nach Drogen (Cannabis, Haschisch, Kokain, Heroin, Amphetaminen), aber auch nach einer Feinwaage, Verpackungsmaterial, einem Handy und Utensilien mit welchen Drogen konsumiert werden können.

In diesem Zusammenhang können auch Drogenspürhunde in Einsatz kommen.

Koordiniert wird die Durchsuchung meist durch die Kriminalpolizei. Sollen Sie an der Grenze mit einer größeren Menge an BtM erwischt worden sein, wird das Zollfahndungsamt in der Regel gegenüber der Staatsanwaltschaft anregen, Ihre Räumlichkeiten durchsuchen zu lassen.

Wir übernehmen Ihre Verteidigung

Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin unter meiner Rufnummer.

Unser kompetentes Team hilft Ihnen sofort weiter. Sie können uns selbstverständlich auch vorab unverbindlich eine E-Mail schicken, um Ihren Fall zu schildern und Ihre Fragen zu klären. Wenn die Zeit drängt, dann besteht immer die Möglichkeit, uns sofort einen Fragebogen Neumandant und eine Vollmacht per Fax/E-Mail-Scan bzw. Post zu übermitteln. Überlassen Sie uns sodann auch alle Unterlagen, die Sie durch die Polizei/Staatsanwaltschaft erhalten haben. Wir zeigen sodann sofort Ihre Verteidigung an und sagen sofort die Beschuldigtenvernehmung ab. Wir lassen uns später schriftlich für Sie zur Sache ein und stellen die Weichen für ein gutes Ergebnis für Ihr Verfahren. Stellen Sie sich vor, dass Sie das Problem an die Kanzlei Louis & Michaelis abgeben und somit keine Sorgen mehr haben brauchen.

Bei einer Vernehmung gilt nämlich das Prinzip: „Alles, was Sie von nun an sagen, kann (und wird!) gegen Sie verwendet werden“. Ohne rechtliche Beratung kann Ihnen dieses Prinzip später teuer zu stehen kommen. Das gleiche gilt, falls Sie sich schriftlich zu dem Vorwurf äußern sollen. Übergeben Sie das Schreiben einem Rechtsanwalt.

Sollten Sie dennoch ohne Anwalt eine polizeiliche Vernehmung wahrnehmen wollen, dann gilt der Grundsatz „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“. Reden Sie sich nicht um „Kopf und Kragen“, denn durch die Verweigerung der Aussage entstehen Ihnen keine Nachteile im späteren Verfahren.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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