Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall?

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Wenn es gekracht hat, ist die Aufregung häufig groß. Damit Sie in dieser Situation nichts falsch machen und am Ende Ihren Schaden auch ersetzt bekommen, hier ein paar Tipps:

Wichtig ist in jedem Fall: Bleiben Sie ruhig!

Schalten Sie die Warnblinkanlage an und sichern zunächst die Unfallstelle etwa 50 bis 150 Schritte dahinter ab, damit andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig gewarnt sind und weitere Unfälle vermieden werden.

Rufen Sie die Polizei und, falls es nötig ist, auch den Rettungsdienst an. Leisten Sie, falls erforderlich, Erste Hilfe.

Verändern Sie nichts oder so wenig wie möglich vor dem Eintreffen der Polizei, vor allem, wenn der Sachschaden sehr hoch ist, es Verletzte gibt oder Alkohol oder Drogen im Spiel sein könnten.

Wenn es nur kleine Schäden sind, fertigen Sie Fotos (gerne auch mit der Handykamera) und eine Unfallskizze, die von allen Unfallbeteiligten unterschrieben werden sollte. Lassen Sie sich vom unfallgegnerischen Fahrer und vom Halter Name und Anschrift geben, den Namen der Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsscheinnummer sowie das Kfz-Kennzeichen. Bitten Sie auch Zeugen um ihre Adressdaten.

Räumen Sie dann erst die Unfallstelle, um den Verkehrsfluss nicht übermäßig zu beeinträchtigen.

Geben Sie vor Ort weder gegenüber einem der Beteiligten noch gegenüber der Polizei ein Schuldanerkenntnis ab! Bei Unklarheiten machen Sie lieber von Ihrem Recht Gebrauch, nichts weiter zu sagen. Verweisen Sie auf Ihren Verkehrsrechtsanwalt. Überprüfen Sie das Protokoll der Polizei und weisen Sie darauf hin, wenn etwas nicht richtig aufgenommen wurde.

Zuhause angekommen nehmen Sie bitte zuerst mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht Kontakt auf. Nur er vertritt ausschließlich Ihre Interessen und setzt sich dafür ein, dass Sie zu Ihrem Recht kommen und alle Ansprüche ersetzt bekommen. Er wird Sie auch umfassend informieren, welche weiteren Schritte notwendig sind, zum Beispiel ob ein Sachverständigengutachten eingeholt werden muss. Mit seinem Rat verhindern Sie, dass Sie später auf Kosten sitzen bleiben, die Ihnen von der Versicherung nicht erstattet werden.

Meldet sich die gegnerische Versicherung bei Ihnen, verweisen Sie darauf, dass Sie anwaltlich vertreten werden. Führen Sie bitte selbst keine Verhandlungen mit der Versicherung und lassen Sie sich auch nicht durch ein „Rundum-sorglos-Angebot“ der Versicherung locken. Bei der Versicherung arbeiten Profis, die ausschließlich im Interesse der Versicherung handeln.

Die Kosten für den Rechtsanwalt werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung zu tragen sein.

Weitere Informationen rund um den Verkehrsunfall erhalten Sie auch auf meiner Internetseite.


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