Wie viel Zeit muss man in die Scheidung investieren?

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Wie lange eine Scheidung dauert, ist bei jedem Paar unterschiedlich. Wer das Trennungsjahr bereits hinter sich weiß, hat natürlich einen kleinen Vorsprung. Aber auch nur, wenn die Rentenversicherung bzgl. des Versorgungsausgleichs und nicht zuletzt der eigene Partner mitspielen und die Scheidung nicht 3 Jahre blockiert. Bei alldem reden wir von der Bruttozeit der Scheidung – was ist jedoch mit den Stunden, in denen Sie sich um Dinge wie Kommunikation mit Partner und Anwalt, Verhandlungen über Scheidungsfolgen oder den Gang zu Behörden kümmern? Die Nettozeit der Scheidung – wie Sie diese möglichst kurz halten, um sich auch anderen Dingen widmen zu können, erfahren Sie hier!

Wie viel Zeit braucht eine Scheidung?

Sie sollten sich zunächst vor Augen führen, wie Sie eigentlich geschieden werden möchten. Es ist wie beim Bergsteigen. Sie haben den Berggipfel vor Augen, müssen aber entscheiden, welche Route Sie wählen, um zum Gipfel zu kommen. Möchten Sie geschieden werden, müssen Sie vorab entscheiden, welchen Weg Sie wählen. Sie haben zwei Optionen.

Sie glauben, die streitige Scheidung sei unumgänglich

Bei der ersten Option gehen die Ehegatten davon aus, dass sie wenig Möglichkeiten hätten, das Scheidungsverfahren zu beeinflussen und erwarten, dass das Familiengericht alles regelt, was im Hinblick auf Trennung oder Scheidung zu regeln ist. Wenn Sie diese Option für die Richtige halten, brauchen Sie zunächst gar nichts zu tun. Aber auch dies ist ein Irrtum.

Lassen Sie sich streitig scheiden, müssen Sie, je nachdem, über was und wie intensiv gestritten wird, enorm viel Zeit investieren. Allein wenn es beispielsweise um den Zugewinnausgleich oder das Umgangsrecht für das gemeinsame Kind geht, müssen Sie bei Gericht Anträge stellen und diese im Detail begründen. Der Ehegatte auf der anderen Seite wird dazu Stellung nehmen. Auf diese Stellungnahme werden Sie wieder Stellung nehmen. Diese gegenseitige Stellungnahme geht dann so weit, bis es nichts mehr zu sagen gibt und das Familiengericht die Einschätzung hat, jetzt könne mündlich verhandelt werden. In begründeten Fällen kann das Familiengericht, gerade wenn es um das Sorge- oder Umgangsrecht geht, auch noch ein Sachverständigengutachten beauftragen, über das die Parteien auch wieder zeitraubend und emotional belastend streiten.

Sie investieren Zeit in eine einvernehmliche Scheidung

Die zweite Option ist die Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen. Bei der einvernehmlichen Scheidung sind Sie sich mit Ihrem Ehegatten einig, dass Sie möglichst problemlos geschieden werden möchten. Eventuelle Scheidungsfolgen, die Sie im Hinblick auf Ihre Trennung und Scheidung für regelungsbedürftig halten, regeln Sie eigenständig und möglichst außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung.

Es ist klar, dass die Scheidungsfolgenvereinbarung inhaltlich unter den Ehegatten verhandelt und zu Papier gebracht werden muss. Dafür braucht es eine gewisse Zeit. Diese Investition von Zeit ist erfahrungsgemäß wesentlich geringer, als wenn Sie es auf eine streitige Scheidung ankommen lassen und sich auf Monate oder oft auch Jahre hinaus streitig auseinandersetzen.

Was gehört alles dazu?

Bringen Sie Ihre Scheidung online als Online-Scheidung auf den Weg!

Beantragen Sie die Scheidung, müssen Sie sich anwaltlich vertreten lassen. Haben Sie einen Anwalt gefunden, werden Sie im Regelfall einen Termin in der Kanzlei vereinbaren müssen. All die Zeit, die Sie in die Recherche nach einem geeigneten Anwalt und für eine persönliche Besprechung in der Kanzlei investieren, lässt sich sparen, wenn Sie Ihre Scheidung online als Online-Scheidung auf den Weg bringen.

Sie sparen erfahrungsgemäß enorm viel Zeit, wenn Sie das auf unserer Website vorgehaltene Formular „Scheidungsantrag“ mit Ihren persönlichen Daten versehen und uns eine Reihe für das Scheidungsverfahren essenzieller Informationen liefern. Der Zeitaufwand dafür ist überschaubar. Zudem können Sie das Formular Tag und Nacht ausfüllen und verschicken. Sie brauchen nicht unbedingt einen persönlichen und zeitaufwendigen Besprechungstermin. Bei Fragen stehen unsere Anwälte selbstverständlich auch für eine direkte Besprechung zur Verfügung.

Nutzen Sie unseren Allround-Fullservice!

Soll eine Ehe geschieden werden, gehen die Ehegatten traditionell zum Anwalt. Soweit Sie nicht gerade „scheidungserfahren“ sind, sehen Sie sich mit einer Rechtsmaterie konfrontiert, die Ihnen wahrscheinlich völlig fremd ist.

Unser Angebot besteht darin, dass wir auf unseren Websites eine Vielfalt von Informationen, Checklisten und Hilfeleistungen anbieten, mit denen Sie sich selbst auf Ihr Scheidungsverfahren vorbereiten können. Sie sind dann nicht mehr darauf angewiesen, dass der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin Sie über alles informiert und Sie auf Anhieb alles verstehen. Haben Sie sich auf unseren Websites informiert und auf Ihre Scheidung vorbereitet, verstehen Sie viel besser, was der Anwalt tut oder unterlässt und wie Sie selbst dazu beitragen können, dass Ihr Scheidungsverfahren geradlinig verläuft und Sie sich nicht in Irrwegen und Sackgassen verlieren.

Nutzen Sie unser Angebot der Online Unterhaltsberechnung!

Steht die Scheidung ins Haus, geht es oft auch um den Unterhalt. Oft besteht die Vorstellung, der Partner oder die Partnerin verdiene ja gutes Geld, also besteht Unterhaltspflicht. Ein wenig empfehlenswerter Weg wäre es jetzt, aufs Blaue hinein Kindesunterhalt, Trennungs- oder Ehegattenunterhalt zu fordern und sogleich im Zusammenhang mit der Scheidung oder später in einem gesonderten Verfahren einen Antrag an das Familiengericht zu formulieren und darauf zu hoffen, dass das Familiengericht in Ihrem Sinne entscheidet. Der gleiche Ansatz bietet sich umgekehrt, wenn Sie unterhaltspflichtig sind.

Eine bessere Option ist die frühzeitig beauftragte Unterhaltsberechnung. Deren Ergebnis kann dann Grundlage sein, außergerichtlich eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu verhandeln. Die Berechnung brauchen Sie auch nicht sofort zu beauftragen – holen Sie sich hier erst einmal einen Kostenvorschlag:

Der Vorteil ist, dass Sie von vornherein eine Grundlage haben, die Frage des Unterhalts zu beurteilen. Dafür müssen Sie ein wenig Zeit investieren, in den eigenen Einkommensunterlagen und denen des vermeintlich unterhaltspflichtigen oder unterhaltsberechtigten Ex-Partners recherchieren zu müssen. Der dafür maßgebliche Zeitaufwand ist aber erfahrungsgemäß weitaus geringer, als wenn Sie sich später im gerichtlichen Verfahren auseinandersetzen müssten.

Bleiben Sie kompromissbereit!

Uns ist klar, dass es eine Herausforderung darstellt, wenn wir empfehlen, dass Sie trotz Ihrer Trennung und Scheidung kompromissbereit bleiben. Es geht darum, Ihre eheliche Lebensgemeinschaft nicht nur emotional, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht abzuwickeln. Es kann also nicht nur darum gehen, dass Sie etwas „nehmen“, sondern auch, dass Sie etwas „geben“. Wenn Sie bereit sind, zu „geben“, werden Sie erfahrungsgemäß feststellen, dass auch der Ex-Gatte viel eher bereit ist, etwas zu geben.

Beispiel: Haushaltsauflösung

Trennen Sie sich, werden Sie im Regelfall Ihren Haushalt auflösen müssen. Sie müssen entscheiden, wer welche Haushaltsgegenstände bekommt. Da Sie den Kühlschrank nicht in zwei Hälften teilen können, bedarf es der Entscheidung, wer den Kühlschrank bekommt. Sind Sie auf den Kühlschrank angewiesen, sollten Sie dem Ehegatten zugestehen, dass er/sie vielleicht den Fernseher bekommt. Ist es schwierig, sich zu einigen, könnte die Entscheidungsfindung auch darauf hinauslaufen, dass abwechselnd bestimmt wird, wer welchen Haushaltsgegenstand bekommt. Oder Sie lassen das Los entscheiden.

Gerade im Hinblick auf die Scheidung ist es meist unumgänglich, dass die Ehegatten halbwegs kompromissbereit bleiben. Es geht nicht darum, sich zu versöhnen. Es geht darum, im Hinblick auf die Trennung und Scheidung Regelungen zu verhandeln und zu dokumentieren, die beide Ehegatten als halbwegs fair und angemessen empfinden.

Beispiel Kinder:

Haben Sie ein gemeinsames Kind, sollten Sie das Kind nicht zum Spielball Ihrer Auseinandersetzung machen. Es erstaunt immer wieder, wie viel Zeit Elternteile oft investieren, wenn sich sie sich wegen des Sorge- oder Umgangsrechts streiten. Der dafür oft investierte Aufwand an Zeit und Emotionen lässt sich leicht vermeiden, wenn Sie sich gegenseitig als Elternteile respektieren und im Interesse des Kindes dazu durchringen, es beim gemeinsamen Sorgerecht zu belassen, gegebenenfalls eine Sorgerechtsvollmacht zu erstellen und dem nicht betreuenden Elternteil ein angemessenes Umgangsrecht zuzugestehen.

Alles in allem

Vor allem, wenn Sie wegen Ihrer Trennung in wirtschaftlich angespannten Verhältnissen leben, ist Zeit ein hohes Gut. Ein Mehr davon zur Verfügung zu haben, wird Ihnen zupass kommen, weswegen Sie die „Gipfelbesteigung“ sprich Scheidung einvernehmlich gestalten sollten. Haben Sie Fragen dazu oder wünschen eine Ersteinschätzung, hinterlassen Sie gern Ihre Anfrage im Kontaktformular. Ich freue mich auf Ihre Nachricht!

Foto(s): iurFRIEND

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