Wie wollen wir heißen?

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1. Ehename

Beabsichtigen zwei Menschen zu heiraten, haben sie vor der Eheschließung sehr viel zu bedenken, nicht nur was die geplanten Hochzeitsfeierlichkeiten angeht. Sie müssen sich auch Gedanken darüber machen, ob und wenn ja, welchen Ehenamen sie zukünftig führen wollen.

In der heutigen Zeit kann man anhand der geführten Nachnamen nicht mehr unbedingt erkennen, ob zwei Menschen miteinander verheiratet sind, denn es gibt keine Verpflichtung mehr, einen gemeinsamen Ehenamen zu führen. Die Eheleute können dies aber tun.

Zum Ehenamen kann der Name des einen Partners oder der Name des anderen Partners gewählt werden. Trägt ein Partner von Geburt an bereits einen Doppelnamen, weil der Doppelname schon in der Geburtsurkunde eingetragen ist, dann kann auch der Doppelnamen zum Ehenamen gemacht werden. Sonst jedoch nicht.

Ist es für einen der Ehegatten bereits die zweite Ehe, kann sein aus der ersten Ehe erworbener Ehename auch zum Ehenamen seiner zweiten Ehe gekürt werden. Der geschiedene Ehepartner der ersten Ehe kann dies nicht verhindern. Bei besonders bedeutungsvollen oder klangvollen Namen ist dies sicherlich eine Option.

Der Ehegatte, dessen Name nicht zum Ehenamen erklärt wird, die Möglichkeit, seinen Namen dem Ehenamen voranzustellen oder anzufügen. Er führt dann einen Doppelnamen. Ist dem Ehegatten dies irgendwann zu lästig, hat er die Möglichkeit, den Doppelnamen wieder abzulegen, kann sich dann aber nicht nochmals anders entscheiden.

2. Nach rechtskräftiger Scheidung

Nach rechtskräftiger Scheidung hat der Ehegatte, der den Namen des anderen angenommen hatte, die Möglichkeit, diesen Namen wieder abzulegen und seinen Geburtsnamen zu führen. Der geschiedene andere Ehegatte kann dies aber nicht erzwingen. Für die Abgabe dieser Erklärung, dass zukünftig wieder der Geburtsname geführt werden soll, besteht gegenüber dem zuständigen Standesamt keine Frist.

Sollten Sie ein rechtliches Problem im Familienrecht haben, stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf. In einem Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen im Fall miteinander abstimmen.


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