Wikileaks-Gründer Julian Assange will Botschaft verlassen
- 2 Minuten Lesezeit
[image]
Im Jahr 2012 hatte Julian Assange Zuflucht in der ecuadorianischen Botschaft in London gefunden. So konnte er bislang einer Auslieferung an die USA entgehen. Nun hat der Gründer von Wikileaks jedoch in einer Pressekonferenz bekannt gegeben, seinen Zufluchtsort verlassen zu wollen.
Europaweiter Haftbefehl
Gegen den 43-Jährigen hatte die schwedische Staatsanwaltschaft 2010 Haftbefehl erlassen. Ihm wird sexuelle Nötigung und Vergewaltigung vorgeworfen. Die Taten soll er an zwei Frauen während einer Vortragsreise begangen haben. Die beiden Frauen waren damals zur Polizei gegangen, um von Assange einen HIV-Test zu erzwingen. Die Folge: Die Staatsanwaltschaft begann Ermittlungen wegen sexualisierter Gewalt. Nach eineinhalb Jahren Hausarrest in Großbritannien floh Assange schließlich am 19. Juni 2012 in die ecuadorianische Botschaft, um sich dem europaweit gegen ihn ausgeschriebenen Haftbefehl zu entziehen.
Auslieferung an die USA
Laut Experten ist die Beweislage wohl eher dünn. Die Straftaten würden mit einer maximalen Höchststrafe von zwei Jahren geahndet, wobei Assange der Hausarrest in Großbritannien wohl angerechnet würde. Doch das ist nicht die größte Sorge des bekannten Wikileaks-Kopfes. Der Strafermittlung durch die Stockholmer Behörden entzieht sich Assange bislang, weil er befürchtet, an die USA ausgeliefert zu werden. Denn dort droht ihm ein Prozess, der für ihn ungleich schwerwiegendere Konsequenzen haben könnte.
Geheimnisverrat und Spionage
Weil seine Enthüllungsplattform Wikileaks brisante Regierungsdokumente zu den Kriegen im Irak, Afghanistan und zahlreiche Regierungsdepeschen veröffentlicht, droht Assange in den USA ein Strafprozess wegen Geheimnisverrat und Spionage. Er und seine Verteidiger befürchten, dass er im Fall eines Prozesses sogar zum Tode verurteilt werden könnte.
Mögliche Konsequenzen
Laut der schwedischen Staatsanwaltschaft wolle man Assange lediglich zu den Tatvorwürfen verhören und ihn eventuell in Untersuchungshaft nehmen, wenn er sich den Behörden in Großbritannien stellen würde. Assange hingegen befürchtet eine Auslieferung an die USA. Allerdings gilt auch in Schweden die EU-Grundrechtecharta. Danach darf niemand in ein Land ausgeliefert werden, wenn ihm dort die Todesstrafe droht.
Drohende Todesstrafe
Dennoch: Ganz von der Hand zu weisen sind Assanges Befürchtungen nicht. Das wurde an dem Beispiel Bradley Manning (nun Chelsea) deutlich. Der US-Soldat hatte damals Dateien von Militärrechnern heruntergeladen und bei Wikileaks veröffentlicht. Dafür wurde er von einem Militärgericht zu 35 Jahren Haft verurteilt. Anders als Manning kann sich Assange jedoch auf den Freedom of Information Act berufen, da er die Dokumente nicht selbst beschafft, sondern nur auf Wikileaks veröffentlicht hat.
Festgefahrene Situation
Nun hat der gebürtige Australier angekündigt, die Botschaft bald verlassen zu wollen. Allerdings nur unter der Bedingung, dass Großbritannien ihm sicheres Geleit bietet. Was derzeit noch fraglich ist. Denn die Verhandlungen zwischen Ecuador und Großbritannien stecken derzeit in einer Sackgasse. Zudem hatte erst letzten Monat ein Amtsgericht in Stockholm den Haftbefehl gegen Assange bestätigt und eine Aufhebung abgelehnt.
(WEL)
Artikel teilen:
Beiträge zum Thema
Ihre Spezialisten zum Thema Strafrecht
- Rechtsanwalt Berlin Strafrecht |
- Rechtsanwalt München Strafrecht |
- Rechtsanwalt Hamburg Strafrecht |
- Rechtsanwalt Frankfurt am Main Strafrecht |
- Rechtsanwalt Köln Strafrecht |
- Rechtsanwalt Nürnberg Strafrecht |
- Rechtsanwalt Düsseldorf Strafrecht |
- Rechtsanwalt Stuttgart Strafrecht |
- Rechtsanwalt Dortmund Strafrecht |
- Rechtsanwalt Essen Strafrecht |
- Rechtsanwalt Hannover Strafrecht |
- Rechtsanwalt Bremen Strafrecht |
- Rechtsanwalt Wiesbaden Strafrecht |
- Rechtsanwalt Leipzig Strafrecht |
- Rechtsanwalt Dresden Strafrecht |
- Rechtsanwalt Münster Strafrecht |
- Rechtsanwalt Würzburg Strafrecht |
- Rechtsanwalt Aachen Strafrecht |
- Rechtsanwalt Augsburg Strafrecht |
- Rechtsanwalt Bonn Strafrecht