Wildunfall – wie verhalten Sie sich richtig?

  • 1 Minuten Lesezeit

Wildunfälle auf Landstraßen ereignen sich besonders häufig im Herbst bei Dämmerlicht. Fahren Sie daher bei schlechten Sichtverhältnissen besonders aufmerksam und vorausschauend.

Falls sich ein Wildtier (Reh, Hirsch, Wildschwein) vor Ihnen auf der Fahrbahn befindet, sollten Sie die Geschwindigkeit verringern, die Scheinwerfer abblenden und hupen.

Erscheint ein Tier so überraschend, dass sich ein Unfall nicht vermeiden lässt, sollten Sie dem Tier nicht ausweichen, sondern möglichst stark bremsen. Andernfalls könnte es zu schweren Sach- oder Personenschäden kommen, wenn das Fahrzeug durch das Ausweichen von der Straße abkommt oder mit einem Baum oder einem anderen Fahrzeug kollidiert.

Anschließend ist die Unfallstelle zu sichern, das tote Tier von der Straße zu entfernen und die Polizei zu informieren. Falls das Tier noch lebt, ist die Beseitigung des Wilds der Polizei bzw. dem Jagdpächter zu überlassen. Getötetes oder verletztes Wild darf nicht mitgenommen werden.

Ein Fahrzeugschaden durch Wildunfall ist über die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Ein Wildschaden lässt den Schadenfreiheitsrabatt unberührt, sodass bei einem Schadensfall die Versicherungsbeiträge nicht erhöht werden. Falls Sie keine Teilkaskoversicherung abgeschlossen haben sollten, empfiehlt es sich, dies nachzuholen, wenn Sie häufiger über Landstraßen und durch Wälder fahren.

Der Geschädigte hat gegenüber der Versicherung die volle Beweislast dafür, dass tatsächlich ein Wildunfall stattgefunden hat. Dokumentieren Sie daher den Schaden durch Fotos, Zeugenaussagen oder eine polizeiliche Bescheinigung über die Unfallaufnahme. Die bloße Aussage des Versicherungsnehmers, dass er mit Wild zusammengestoßen sei, reicht als Beweis nicht aus. Unter Umständen wird die Versicherung die Regulierung des Wildschadens verweigern, wenn keinerlei Beweise vorliegen.

Wichtiger Hinweis zum Thema Kosten

Eine kostenlose Rechtsberatung zu dem obigen Thema kann ich leider nicht anbieten.

Fragen und Einzelheiten zu den möglichen Kosten einer Beratung oder Vertretung können gerne vorab telefonisch oder per E-Mail geklärt werden.

Weitere Informationen rund um das Thema „Kosten“ finden Sie auch auf meiner Kanzleiwebsite.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechts- und Fachanwalt Christian Doerfer

Beiträge zum Thema