Windreich-Anleihen: Prüfung von Schadenersatz gegen die Bank Sarasin AG (heute J. Safra Sarasin)

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Die Insolvenz des Windparkbauers Windreich bestätigt die Einschätzung von ROTTER RECHTSANWÄLTE, dass es sich bei den Windreich Anleihen, um hochspekulative Papiere handelte, die nur an spekulativ orientierte Anleger hätten veräußert werden dürfen.  

Der Kredit von Sarasin an den Windparkbauer Windreich stieg laut Creditreform-Rating von 2011 von 35 Millionen auf 70 Millionen Euro (84 Millionen Franken). Nachdem die Windreich AG Insolvenz anmelden musste, hat die Bank SARASIN AG (heute J. Safra Sarasin) 70 Millionen Euro Kredit bei Windreich ausstehend.  

Die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte vertritt zahlreiche Kunden der Bank Sarasin (heute J. Safra Sarasin), denen die Windreich Anleihen als solides Papier empfohlen oder in deren Vermögensverwaltungsdepots eingebucht wurden. Dabei sei den Kunden vorenthalten worden, dass die Bank der Windreich AG ein Darlehen gewährt habe. Daraus sei der Bank ein gravierender Interessenkonflikt entstanden. Die Bank habe ein Interesse daran gehabt, die Anleihen zu verkaufen, um das eigene Verlustrisiko aus dem Darlehen zu minimieren, so Klaus Rotter. „Die Insolvenz von Windreich bestätigt nun, dass die Anleihe eine hochspekulative Anlage war", sagt Rotter. Bezüglich der Schadensberechnung ändert sich durch die Pleite von Windreich für seine Klienten nichts. Sie wollen die Anleihen zum Ankaufpreis der Bank zurückgeben. Die Bank bekäme Anleihen, die nun wahrscheinlich wertlos sind. Der Schaden der Klienten liege im siebenstelligen Bereich. 

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter (+49 89 64 98 45-0, rotter@rrlaw.de)


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