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Winnenden – Vater des Amokläufers nimmt Berufung zurück

  • 1 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

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Am 11. März 2009 tötete der 17-Jährige Tim K. in Winnenden und Umgebung 15 Menschen und sich selbst. 11 weitere Menschen wurden bei dem Amoklauf verletzt. Die Tatwaffe hatte er seinem Vater entwendet, der sie nicht ordnungsgemäß aufbewahrt hatte. Dieser wurde deshalb wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffenrecht zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Wie sich herausstellte, war sein Sohn 2008 in psychiatrischer Behandlung. Der Vater, der vom Amoklauf Betroffene entschädigen musste, hatte die Klinik anschließend verklagt. Sie sollte die Hälfte der Schadensersatzsumme und damit vier Millionen Euro übernehmen. Der Vorwurf: die Klinik und ihre Mitarbeiter hätten seinen Sohn fehlerhaft behandelt.

In erster Instanz abgewiesen

Das Landgericht Heilbronn hatte die Schadensersatzklage im April 2016 allerdings abgewiesen (Az.: 1 O 220/12 Ri). Der spätere Amoklauf sei für die behandelnden Mitarbeiter der Klinik nicht vorhersehbar gewesen. Zwar sei es bei der Behandlung zu Fehlern wie etwa der fehlenden Frage nach einem möglichen Zugriff auf Waffen gekommen. Es ließ sich jedoch nicht nachweisen, dass diese Behandlungsfehler mit zur Amoktat geführt haben. Eine konkrete Ankündigung der Tat ließ sich jedenfalls nicht feststellen. Dagegen wurde der freie Waffenzugang in der Familie als Ursache angenommen. Der Vater legte gegen die Entscheidung das Rechtsmittel der Berufung ein. Dieses nahm er nun zurück. Das Urteil des Landgerichts Heilbronn ist damit rechtskräftig.

(GUE)

Foto(s): ©Fotolia.com

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