Wir helfen: Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal wegen dem Film „Palm Springs“

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Die für ihre Abmahnschreiben bekannte Kanzlei Frommer Legal mahnt derzeit im hohen Ausmaß wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen an dem Werk „Palm Springs“ ab.

Worum geht es im Film?

Palm Springs ist eine aus den Vereinigten Staaten stammende romantische Filmkomödie von Max Barbakow aus dem Jahr 2020.

Inhaltlich handelt der Film von Nyles, der am 09. November in der kalifornischen Stadt Palm Springs zusammen mit Sarah in eine endlose Zeitschleife auf einer Hochzeit festhängt. Beide erleben die Hochzeit von jedem Tag erneut. Nyles, der schon seit Ewigkeiten in der Zeitschleife festhängt, hat sich damit abgefunden. Sarah hingegen versucht um jeden Preis, der Zeitschleife zu entkommen und entwickelt hierfür eine eigene Theorie.

Was gefordert wird

Frommer Legal nimmt den Abgemahnten auf Unterlassung, Schadensersatz sowie Aufwendungsersatz in Anspruch und fordert:

  • Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ein Vordruck liegt in der Regel der Abmahnung bei
  • Schadensersatz (Lizenzschaden) 
  • Erstattung der Rechtsverfolgungskosten 

Die Kanzlei Frommer Legal setzt hierbei knappe Fristen zur Abgabe der Unterlassungserklärung.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein.

Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme (935,80 €) eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer kurz bemessenen Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wie Sie gerne, um Ihnen ein entspanntes Bauchgefühl zu geben.

Was tun im Falle einer Abmahnung?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf und unterschreiben Sie nicht die strafbewehrte Unterlassungserklärung. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Sodann kann Sie ein Fachanwalt bei der Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung unterstützen.

Zahlen Sie den Abmahnern nicht ohne anwaltliche Prüfung die geforderte Summe!

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen des angeblichen Downloads oder der Verbreitung eines Films erhalten haben, kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla.

Wir helfen Ihnen gerne, ortsungebunden, weiter. Wir bieten Ihnen die juristische Unterstützung dabei zu fairen Festpreisen an.

Rufen Sie uns völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und wir können mit Ihnen die Erfolgsaussichten durchgehen. Dabei wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre Abmahnung via Fax oder E-Mail (info@drnewerla.de)  zusenden könnten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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