Wirecard AG – Aktionäre sind in Sorge – rechtliche Möglichkeiten – Managerhaftung

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Aktionäre von Wirecard verfolgen die aktuelle Situation mit Sorge: Aufgrund von Ermittlungen gegen Manager des Unternehmens ist der Aktienpreis alles andere als stabil. Die Bewertung der Gesamtheit aller Vorwürfe lässt auch den Schluss zu, dass sich die Aktie auch auf längere Zeit nicht wirklich erholen wird und so Anlegern ein messbarer Schaden entsteht, der dem Verhalten der Führungsebene zuzuordnen und damit ein klassischer Fall für die sogenannte Managerhaftung ist. Gerade Verantwortliche für große und durch den Aktienkurs bestimmte Unternehmen müssen seit den 1990er Jahren über eine sogenannte Directors & Officers (D&O) Liability-Versicherung verfügen. Eine solche tritt für berechtigte Forderungen der Aktionäre ein.

Aktie WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060

Die Entwicklung der Wirecard-Aktie (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060) und die verunsichernden Veröffentlichungen rund um den Jahresbericht 2019 und den dazu bereits veröffentlichten Sonderbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG treiben vielen Aktionären der Wirecard AG derzeit die Sorgenfalten auf die Stirn. Die ständigen Vorwürfe von Kapitalmarktexperten an die Münchner Wirecard-Adresse gipfeln nun in Untersuchungen von Staatsanwaltschaft und BaFin. Im Focus stehen dabei vier Vorstandsmitglieder. Im einzelnen berichtet u.a. die britische Financial Times über

  • fingierte Umsätze
  • überhöhte Kaufpreise von Gesellschaften zur Bereicherung von Managern
  • falsch ausgewiesene Kredite
  • Kreislaufbuchungen über ausländische Gesellschaften.

KPMG bemängelt Zusammenarbeit

Zuletzt hatte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG fehlende Unterlagen und nicht ausreichende Zusammenarbeit bei der Erstellung eines Sonderberichtes kritisiert. Daraufhin kündigte die deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin Untersuchungen an. Am 5. Mai 2020 kam es zu einer Razzia in den Wirecard-Geschäftsräumen. Die Börse reagierte mit einer Talfahrt der Wirecard-Aktie, beginnend mit der Veröffentlichung des Sonderberichtes im April 2020.

Der Bericht war auf nicht nachvollziehbare Umsatzerlöse gestoßen und bemängelte die interne Organisation bei Wirecard, eine grundsätzlich mangelhafte Compliance sowie die fehlende Mitarbeitsbereitschaft von Partnerfirmen. So konnte z. B. der Hintergrund einer Milliarden-Zahlung auf ein Treuhandkonto nicht wirklich nachvollzogen werden.

Rechte der Wirecard-Aktionäre

"Vor dem Hintergrund möglicherweise erfundener Umsätze und massiver Probleme mit der Compliance im Unternehmen machen sich Aktionäre berechtigte Sorgen!" – Rechtsanwalt Marcel Seifert von der Stuttgarter Wirtschaftskanzlei Brüllmann fühlt das Unbehagen der Aktionäre deutlich. Das Vertrauen in die Unternehmensführung ist massiv erschüttert und viele Aktionäre machen sich bereits Gedanken über mögliche Schadensersatzforderungen auf Basis der Verwendung von Insider-Informationen und Vergehen gegen Veröffentlichungspflichten.

Infos zum "Fall Wirecard"

Brüllmann Rechtsanwälte steht für eine kostenlose Ersteinschätzung der aktuellen Situation besorgter Kapital-Anleger gern zur Verfügung. Derzeit ist noch völlig offen, ob man einer Anlegerklage beitreten oder seine Interessen selbst verfolgen sollte. Seifert: "Wichtig ist, dass man sich informiert und zum Experten der eigenen Sache wird!" Brüllmann bietet dazu einen Newsletter an, der per Mail an die angegebene E-Mail-Adresse abonniert werden kann kostenlos und unverbindlich.

Foto(s): pixabay.com

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