Wirecard AG – OLG München erteilt in Verfahren gegen EY positive Hinweise

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Schadensersatz gegen EY in Sachen Wirecard:  OLG München erteilt positive Hinweise

Positive Hinweise für Anleger in Verfahren gegen EY

Im Wirecard-Skandal steigen die Chancen der geschädigten Aktionäre auf Schadensersatz gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY. Ganz aktuell gab der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München in einem Hinweis Klagen der Aktionäre gegen EY viel Aufwind. In dem Hinweis hatte der Senat eine für den Anleger negative Entscheidung des Landgerichts München deutlich beanstandet, welches die Klage ohne jegliche Beweisaufnahme abgewiesen hatte. Wie das OLG München jetzt feststellte, hätte das Landgericht allerdings analog zum Dieselskandal sehr viel genauer prüfen müssen, ob EY bei seiner Bilanztestierung vorsätzlich sittenwidrig handelte.

Weitere Punkte, die das OLG anbrachte, waren z.B., dass das Landgericht sich seiner Einschätzung nach viel zu oberflächlich mit dem Fall befasste, es dem Landgericht wohl an „eigener Sachkunde“ fehle, um die in einem Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG erhobenen Vorwürfe gegen EY beurteilen zu können und dass das Landgericht den Bericht des Wirecard-Untersuchungsausschusses im Bundestag „gehörswidrig“ zum Nachteil der klagenden Anleger ignoriert habe. Auch hinsichtlich der vom Landgericht vorgebrachten Zweifel an dem ursächlichen Zusammenhang der vorgetragenen Prüfungspflichtverletzungen und den Schaden der Anleger äußerte das OLG starke Bedenken. Es hätte ein Gutachten eingeholt werden müssen.

„Die Vielzahl der vom OLG gerügten Punkte sowie die Deutlichkeit, in der die Hinweise verfasst wurden, lässt erkennen, dass das Oberlandesgericht von der aktuellen Verfahrenspraxis des Landgerichts München in den EY-Verfahren wenig hält. Die Chancen, gegen EY vorzugehen sind damit gestiegen“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. Es wird sich nun zeigen, wie das Landgericht mit diesen deutlichen Hinweisen des OLG umgeht. „Ich rechne damit, dass die einzuholenden Gutachten unsere Rechtsauffassung bestätigen werden, dass EY hier vorsätzlich gegen ihre Pflichten verstoßen hat“, so Dr. Greger weiter.

Schadensersatz gegen EY

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen setzt sich seit Bekanntwerden des Wirecard-Skandals für die Rechte der Wirecard-Anleger ein. Die Interessensgemeinschaft der Wirecard-Geschädigten der Kanzlei zählt über 4.000 Anleger. Eine Vielzahl der Interessenten hat die Kanzlei bereits mit der Wahrnehmung ihrer Rechte mandatiert. Ein Fokus der Kanzlei liegt auf der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, gegen die die Kanzlei substantielle Anzahl von Verfahren vor den Gerichten in München führt. Mit weiteren Klagen wird der Druck auf EY erhöht.

Klagemöglichkeiten gegen EY
 

 Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertritt Anleger in Einzelklagen und in Sammelklagen. Je nach Interesse des Mandanten gilt es abzuwägen, welche Verfahrensart gewählt wird. Das effektivere Mittel, Schadensersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY geltend zu machen stellen dabei Einzelklagen dar, da diese effektiver und schneller zum Ziel kommen, als Sammelklagen, die langwieriger sind.

Kostenlose Interessensgemeinschaft

Wirecard-Aktionäre, die weitere Informationen über ihre Schadensersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY wünschen, können sich kostenlos der von der Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen initiierten Interessensgemeinschaft anschließen. Eine schnelle Kontaktaufnahme mit der Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits eine Vielzahl von Aktionären und Anleihegläubigern erfolgreich vertreten hat und mit der Abwicklung von Großschadensfällen vertraut ist, ist unter der E-Mail-Adresse wirecard@dr-greger.de möglich bzw. über unten stehende Kontaktbox.

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