Wirecard: Frist läuft am 18.09.2023 ab! Aktionäre können jetzt Ansprüche zum Musterverfahren (KapMuG) anmelden.

  • 3 Minuten Lesezeit

Update vom 04.01.2024:

Aufgrund abglaufener Fristen (Verjährung von Ansprüchen) können wir in Sachen Wirecard kein Mandat mehr annehmen.

Update vom 23.12.2023:

Wir können nur noch für Anleger bis Ende des Jahres 2023 tätig werden. Ansprüche können ausschließlich im Wege der Klage geltend gemacht werden.

Update vom 19.09.2023:

Die Frist ist hiermit abgelaufen. Wir können keine Anmeldungen mehr vornehmen. Für Investoren bietet sich nur noch die Möglichkeit, bis zum 31.12.2023 Klage gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) zu erheben sowie die Ansprüche zum Insolvenzverfahren über die Wirecard AG anzumelden. Die besonders kostengünstige Anmeldung zum Musterverfahren ist hingegen nicht mehr möglich. 

Weitere Informationen zu den bestehenden Möglichkeiten senden wir Ihnen gerne zu, wenn Sie an wirecard@weisswert.de schreiben. Bitte senden Sie uns Ihre Transaktionsbelege zu. Dann fällt es uns leichter, Ihnen mitteilen zu können, ob ein Vorgehen (und wenn ja welches) in Ihrem Fall sinnvoll erscheint oder nicht. 

Vielen Dank.

Hier unsere Mitteilung vor dem 18.09.2023 (diese ist nunmehr veraltet, da eine Anmeldung zum Musterverfahren nicht mehr möglich ist):

Wirecard-Klage: Anmeldung von Ansprüchen zum Musterverfahren

Die Kanzlei WEISSWERT meldet für geschädigte Wirecard-Anleger Ansprüche zum Kapitalanleger-Musterverfahren (gegen EY und andere Beklagte) an.

Informieren Sie sich jetzt und melden Sie Ihre Ansprüche zum Musterverfahren an. Schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an wirecard@weisswert.de mit dem Stichwort "WIRECARD SOFORTHILFE". Wir senden Ihnen im Anschluss weitere Informationen zu.

Vor dem Hintergrund des Ablaufs der Frist am Montag, den 18.09.2023: 

Am kommenden Samstag und Sonntag sind wir auch für unsere Mandanten, für welche wir über das Wochenende die Anmeldung zum Musterverfahren vorbereiten, unter einer speziellen Rufnummer erreichbar. 

Hintergrund: Fristablauf im Wirecard-Musterverfahren gegen EY und andere Beklagte

Wirecard-Anleger hatten seit Mitte März 2023 insgesamt 6 Monate Zeit, ihre Ansprüche zum Kapitalanleger-Musterverfahren in Sachen Wirecard bei dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayOblG) anzumelden. Nun aber läuft die Frist ab: Der 18.09.2023 ist der letzte Tag, an dem Ansprüche zum Musterverfahren in Sachen Wirecard noch angemeldet werden können.

Für viele Anleger ist die Anmeldung von Ansprüchen zum Musterverfahren optimal, um Schadensersatzansprüche kostengünstig zu sichern und zugleich die drohende Verjährung der Ansprüche zu hemmen. Die Frist und Gelegenheit zur günstigen Anspruchsanmeldung sollten Anleger nicht verstreichen lassen.

Deswegen rate ich dazu, jetzt prüfen zu lassen, ob Schadensersatzansprüche existieren, um noch vor oder am 18.09.2023, gut gelagerte Ansprüche zum Wirecard-Musterverfahren gegen Ernst & Young und andere anzumelden", erläutert WEISSWERT-Anwalt Maximilian Weiss.

Die Anmeldung von Ansprüchen zu einem Kapitalanleger-Musterverfahren ist eine besonders kostengünstige Option, Schadensersatzansprüche zu sichern. 

Kosten für eine Klage, die deutlich höher sind, können mittels einer Anmeldung vermieden werden.

Schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an wirecard@weisswert.de, gerne auch unter Beifügung Ihrer Kauf- und Verkaufsbelege zu Ihren Wirecard-Transaktionen, damit wir mögliche Schadensersatzansprüche berechnen können. Vielen Dank."

Maximilian Weiss

Rechtsanwalt | Geschäftsführer

LL.M. (Northwestern)

Wirecard-Musterverfahren: Was geschieht nach dem 18.09.2023?

Nach dem 18.09.2023 sind die Ansprüche von Anlegern trotz Fristablaufs grundsätzlich nicht verjährt. Bis zum 31.12.2023 können Anleger in unverjährter Zeit eine Klage erheben. Erst mit Ablauf des 31.12.2023 verjähren die Ansprüche von Anlegern.

Eine Anmeldung von Ansprüchen zum Kapitalanleger-Musterverfahren aber ist nach Ablauf des 18.09.2023 nicht mehr möglich, da das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) vorsieht, dass Ansprüche innerhalb von 6 Monaten nach der Bekanntmachung des Musterklägers zum Musterverfahren angemeldet werden können. 

Anleger sind insoweit gut beraten, die jetzt noch vorhandene Möglichkeit zur Anmeldung von Ansprüchen nicht verstreichen zu lassen und alle Optionen zu prüfen bzw. auszuschöpfen, solange diese noch existieren.

Ihr federführender Rechtsanwalt in Sachen Wirecard / EY

Rechtsanwalt Maximilian Weiss ist erfahren in komplexen kapitalmarktrechtlichen Auseinandersetzungen und verfügt über besondere Erfahrung mit Bilanzmanipulationsfällen. Für private und institutionelle Investoren hat er Verfahren mit Volumina im Milliardenbereich betreut (u.a. gegen die Volkswagen AG, Porsche Automobil Holding SE, Daimler AG, ADLER Group S.A., Steinhoff International Holdings N.V.).

In Sachen Wirecard stellte Rechtsanwalt Maximilian Weiss mit dem ersten Musterverfahrensantrag die Weichen für das Musterverfahren gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft („EY“).

Für weitere Informationen schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an wirecard@weisswert.de oder besuchen Sie unsere WEISSWERT-Webseite.


Foto(s): Maximilian Weiss

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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