Wirecard: Investoren-Klage gegen Ernst & Young (EY) – EY im Kreuzfeuer

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Wir haben wegen der Versäumnisse von Ernst & Young (EY) bei der Prüfung der Wirecard-Abschlüsse für Investoren Klage auf Schadensersatz erhoben. 

Aber nicht nur bei Wirecard steht EY in der Kritik.

So verurteilte ein Gericht in London EY im April dazu, einem ehemaligen Mitarbeiter eine Entschädigung in Höhe von 10,8 Millionen Dollar zu zahlen. EY-Partner Amjad Rihan hatte auf dubiose Machenschaften bei einem Kunden hingewiesen, einem führenden Goldhändler. Rihan klagte, denn EY habe seine Warnungen unter den Teppich gekehrt und ihn deswegen entlassen.  

Das Gericht urteilte, dass EY tatsächlich mit dem Goldhändler zusammengearbeitet habe, um rechtswidrige Geldexporte und Hinweise auf Geldwäsche zu vertuschen – und verurteilte EY dazu, Rihan 10,8 Millionen Dollar zu zahlen. EY will das Urteil wohl anfechten.

Zudem hat die Regulierungsbehörde Financial Reporting Council (FRC) Ermittlungen gegen EY wegen dessen Arbeit für den Gesundheitsdienstleister NMC Health aufgenommen. Der in London notierte Konzern, war im FTSE-100 gelistet, und musste im April Insolvenz anmelden. NMC Health soll Schulden in Höhe von 2,7 Milliarden Dollar übersehen haben. 

Ein Trost: Da machen sich die "verloren gegangenen" 1,9 Mrd. EUR von Wirecard doch besser...

Jedenfalls zeigt dies, dass Fehler und Fehlverhalten bei EY nicht ausgeschlossen sein müssen, – auch in dieser Größenordnung und auch bei Wirecard!

Unsere Investoren-Klage gegen EY ist eingereicht. Grundlage ist vor allem, dass EY im Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2018 nicht moniert hatte, dass für rund eine Milliarde Euro an angeblichen Treuhandguthaben keine Saldenbestätigungen vorgelegen haben, wie sich nach unserem Dafürhalten aus dem KPMG-Bericht ergibt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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