Wirecard stellt Insolvenzantrag – Klage gegen EY ist bester Ausweg für geschädigte Investoren

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Klage gegen EY für Aktionäre, Anleihegläubiger und Derivatehalter

Vor wenigen Minuten hat die Wirecard AG Insolvenzantrag gestellt. Damit scheidet die Wirecard AG voraussichtlich als Gegner für Klageverfahren aus. Geschädigte Anleger haben aber die Möglichkeit, sich an den Jahresabschlussprüfer von Wirecard, die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY), zu halten. Die Kanzleien Schirp & Partner und Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher aus Berlin haben bereits Sammelklagen gegen EY eingereicht und bereiten weitere Sammelklagen gegen EY vor. Dies betrifft nicht nur die geschädigten Aktionäre, sondern auch alle Anleger, die die im Jahr 2019 emittierte Anleihe der Wirecard AG gezeichnet haben, und die Inhaber von Derivaten sind betroffen. Für Investoren, die keine Kosten für eine Sammelklage tragen wollen, können wir eine Prozessfinanzierung durch einen renommierten Finanzierer anbieten. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten https://schirp.com/de/wirecard/ und www.ey-klage.de

Dr. Wolfgang Schirp, Berlin: „Leider war diese Entwicklung absehbar. Es ist erschreckend, wie lange die Wirecard AG agieren konnte, ohne dass dies von den Prüfern beanstandet wurde. Wir beobachten die Wirecard AG seit 2008 und haben sehr umfangreiches Material gesammelt. Es war immer klar, dass etwas nicht stimmte.

Dr. Marc Liebscher: „Uns ist es gelungen einen Prozessfinanzierer für die Sammelklagen zu gewinnen. Wir gehen davon aus, dass wir sehr zeitnah die nächsten Sammelklagen einreichen können.“

Für weitere Informationen stehen zur Verfügung:

Dr. Wolfgang Schirp, Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB

Dr. Marc Liebscher, Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB


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