Wirtschaftsrecht - der Markt der Kanzleien in Hamburg und Berlin

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Als Kanzlei für Wirtschaftsrecht in Hamburg und Berlin beobachten wir immer wieder auch den Markt für Beratung im Wirtschaftsrecht an unseren Kanzleistandorten in Hamburg und Berlin. Großkanzleien, spezialisierte Boutiquen aber auch Einzelanwälte umwerben Unternehmen. Der Markt der Kanzleien in Ballungsräumen wie Berlin oder auch Hamburg ändert sich dabei ebenso stetig, wie der der potentiellen Mandanten.

Was gehört zum Wirtschaftsrecht?

Das Wirtschaftsrecht ist kein eigenständiges Rechtsgebiet. Disziplinen wie das Gesellschaftsrecht, Handelsrecht oder Markenrecht gehören dazu, aber auch das Wirtschaftsstrafrecht oder auch Bereiche des öffentlichen Rechts. Das Wirtschaftsrecht definiert sich somit nicht durch die enthaltenen Rechtsgebiete, sondern durch die Art der Mandate. Kanzleien für Wirtschaftsrecht betreuen Unternehmen, also gewerbliche Kapital- oder Personengesellschaften, Einzelunternehmen oder auch Freiberufler. Man unterscheidet zwischen der Beratung von Unternehmen im Wirtschaftsrecht und der von Privatpersonen. Schnittstellen zwischen beiden Bereichen gibt es bei der Beratung des Unternehmers bzw. Gesellschafters. Wird dieser als Privatperson Mandant und beauftragt er eine Kanzlei bzw. einen Rechtsanwalt, z. B. mit der Regelung der Nachfolge durch Testament (Erbrecht), der Durchführung einer Scheidung (Familienrecht) oder der Vertretung in einem Verfahren wegen Steuerhinterziehung (Strafrecht), hängen diese Sachverhalte in der Regel so stark vom Unternehmen ab, dass auch hier von einer wirtschaftsrechtlichen Beratung gesprochen werden kann.

Vom Einzelanwalt bis zur Großkanzlei – die passende Kanzlei für ein Unternehmen

Das Wirtschaftsrecht ist also vielfältig. Ungeachtet dessen werben selbst in Großstädten wie Berlin oder Hamburg immer mehr Einzelanwälte um Unternehmenskunden. Sinnvoll kann so eine Betreuung meist nur dann sein, wenn es sich um einen Spezialisten für eine einzelne wirtschaftsrechtliche Disziplin handelt, z. B. einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz für die Klärung einer markenrechtlichen Frage. Die meisten wirtschaftsrechtlichen Mandate weisen jedoch schon in ihrer Entstehung oder im weiteren Verlauf Bezugspunkte zu anderen Rechtsgebieten auf. Ein einzelner Anwalt stößt hier schnell an seine Grenzen und ist in der Regel mit der wirtschaftsrechtlichen Betreuung eines Unternehmens überfordert.

Zu den Mandaten, die von vornherein interdisziplinär sind, gehören im Wirtschaftsrecht z. B. die Gründung einer Gesellschaft, die Unternehmensnachfolge oder auch die Erarbeitung einer Vermögensschutzstrategie (asset protection). Gewerbetreibende und Freiberufler werden heute daher zunehmend von Kanzleien betreut, die über Teams mit mehreren Anwälten unterschiedlicher Spezialisierung verfügen. Wirtschaftsrechtskanzleien verfügen daher heute über Experten bzw. Fachanwälte im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht, gewerblichen Rechtsschutz und sonstigen Fachrichtungen. Zur Rundumbetreuung von Unternehmen gehört inzwischen auch die Steuerberatung, da diese zahlreiche Schnittstellen mit der Rechtsberatung hat.

Diesen Markt im Wirtschaftsrecht teilen sich heute in Hamburg und Berlin mittelständische Kanzleien mit internationalen Großkanzleien. Letztere verfügen über große Teams von Anwälten und operieren in verschiedenen Ländern. Die Stundensätze dieser Kanzleien liegen im Durchschnitt bei über 300 Euro. Günstiger sind dagegen die mittelständischen Wirtschaftsrechtskanzleien. Sie punkten außerdem mit individueller Betreuung.


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