Wöhrl-Anleihe: auf die Anleger kommen hohe Verluste zu
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Für die Modehauskette Wöhrl geht es offenbar weiter. Ein Enkel des Unternehmensgründers steigt ein. Wöhrl wird weiter von der Familie gelenkt. Auch die Angestellten können offenbar aufatmen. Weitere Filialschließungen sind nach Medienberichten nicht geplant. „Die großen Verlierer sind aber die Anleihe-Anleger. Ihnen drohen Verluste zwischen 80 und 90 Prozent ihres eingesetzten Kapitals“, befürchtet Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Kanzlei AJT in Neuss.
Ein guter Name garantiert noch keine sichere Geldanlage. Das ist besonders bei Mittelstandsanleihen immer wieder zu beobachten. Auch die Anleger der Rudolf Wöhrl AG vertrauten offenbar auf den guten Namen des traditionsreichen Familienunternehmens und investierten in die von der Wöhrl AG im Jahr 2013 begebene Mittelstandsanleihe (WKN: A1R0YA / ISIN: DE000A1R0YA4). Bei einer fünfjährigen Laufzeit sollte die Anleihe den Anlegern 6,5 Prozent Zinsen p.a. einbringen und 2018 zurückgezahlt werden. Es kam anders. Das Vertrauen der Anleger hat sich nicht ausgezahlt. Als die Rudolf Wöhrl AG im Herbst 2016 Insolvenzantrag gestellt hat, war im Grunde genommen klar, dass auch das Geld der Anleger im Feuer steht. Auch wenn sich das Unternehmen inzwischen offenbar wieder auf einem guten Kurs befindet, sind die Anleger die Leidtragenden. Die Insolvenzquote wird nach Medienberichten voraussichtlich nur zwischen zehn und zwanzig Prozent liegen. „Das ist zwar sogar eine vergleichsweise hohe Insolvenzquote. Dennoch wird es für die Anleger zur traurigen Gewissheit, dass der größte Teil ihres investierten Geldes wohl verloren ist, wenn sie sich nicht dagegen wehren“, sagt Rechtsanwalt Jansen.
Den Anlegern stehen noch weitere rechtliche Schritte offen, um die finanziellen Verluste abzuwenden. So können insbesondere Schadensersatzansprüche geprüft werden. Diese können z. B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. „Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung müssen die Anleger auch umfassend über die bestehenden Risiken wie die Möglichkeit des Totalverlusts aufgeklärt werden. Erfahrungsgemäß ist dies häufig nicht ausreichend geschehen, sodass Forderungen geltend gemacht werden können“, erklärt Rechtsanwalt Jansen.
Mehr Informationen: https://www.ajt-neuss.de/kapitalanlagerecht
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