Wolfgang Richartz mahnt weiter durch die Kanzlei Diesel Schmitt Ammer ab

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1. Die Abmahnung

Uns liegt erneut eine Abmahnung des Herrn Wolfgang Richartz aus Köln vor, welche wiederum durch die Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer aus Trier ausgesprochen wurde. Gegenstand dieser aktuellen Abmahnung sind mehrere angebliche Wettbewerbsverstöße ausschließlich auf der Handelsplattform eBay. Vorgeworfen wird dem Abgemahnten, dass Informationen für Verbraucher zum Zustandekommen des Kaufvertrags, zur Speicherung des Vertragstextes und zu Rechten bei Mangelhaftigkeit der Ware fehlen sollen. Zudem entsprächen Angaben zu Textilfasern nicht den Vorschriften zur Textilkennzeichnung.

Bei den ersten drei genannten Punkten (Zustandekommen des Vertrags, Vertragstext und Rechte bei Mängeln) handelt es sich um sogenannten Verbraucherpflichtinformationen, d. h. jeder Händler, der im Fernabsatz – insbesondere im Onlinehandel – tätig ist und sich auch an Verbraucher wendet, muss diese Informationen für die potenziellen Kunden vorhalten. Bei den genannten Punkten geschieht dies üblicherweise in den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder als separater Teil „Kundeninformationen“.

Bei dem letzten Verstoß handelt es sich um den Vorwurf einer einfachen Irreführung, da aufgrund eines Fehlers in der Überschrift und im Angebotstext selbst unterschiedliche Textil-Zusammensetzungen für eine Gardine genannt werden.

2. Die Forderung

Für den Abmahner werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie der Ersatz der anwaltlichen Abmahnkosten gefordert. Die beigelegte, bereits vorformulierte Unterlassungserklärung sieht eine Vertragsstrafe von 5100 Euro pro Zuwiderhandlung vor.

Die Abmahnkosten werden vorliegend auf Grundlage eines Gegenstandswerts in Höhe von 20.000,00 EUR berechnet und betragen dann bei einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr und Auslagenpauschale 1.171,67 EUR inkl. MwSt. Diese Kosten erhöhen sich deutlich bei Erlass einer einstweiligen Verfügung oder Erhebung einer Hauptsacheklage.

3. Unsere Empfehlung

Wenn Sie auch von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung betroffen sind oder sogar bereits ein gerichtliches Verfahren gegen Sie oder Ihr Unternehmen läuft, rufen Sie uns an! Die Durchsicht Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, per Fax oder per Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Wir sind im ganzen Bundesgebiet tätig und haben in über 10 Jahren zahlreiche marken-, urheber- und wettbewerbsrechtliche Verfahren geführt.

Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, nicht übereilt zu handeln und folgende Verhaltensweisen zu beachten:

a. Nehmen Sie selbst keinen direkten Kontakt mit der Gegenseite auf.

b. Geben Sie noch keine mündlichen oder schriftlichen Erklärungen an den Gegner ab.

c. Leisten Sie noch keine Zahlungen.

d. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten.

4. Warum unsere Kanzlei?

Das Wettbewerbsrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz”. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind auch Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Wir helfen auch Ihnen z. B. im Umgang mit einer Abmahnung, mit der Prüfung Ihres Onlineauftritts oder der Erstellung von AGB für Ihren Shop. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die nahezu werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht


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