WorldTether – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Anlegern ist äußerste Vorsicht bei Kapitalanlagen über die Internethandelsplattform WorldTether anzuraten. Die Internethandelsplattform WorldTether bietet unter der Domain worldtether.com auf ihrer Homepage unterschiedliche Handelsgeschäfte an, wobei laut ihrem Internetauftritt Anleger mit Kryptowährungen, Finanzanlagen und Differenzkontrakten (CFDs) handeln könnten.

Die Firma WorldTether wirbt damit, dass sie eine hochmoderne Handelsplattform wäre, einen reaktionsschnellen Kundendienst, niedrige Spreads und negativ Saldoschutz bieten würde. Darüber hinaus wäre es möglich, multiple Asset-Kategorien zu handeln.

Das Hauptquartier der Firma WorldTether soll sich laut ihrem Internetauftritt in London unter der Adresse: 77 Leadenhall Street, London EC3A 3DE, befinden. Darüber hinaus wäre das Backoffice in Luxemburg unter der Adresse: The Square 42, Avenue JF Kennedy, L-1855 Luxembourg. Als Betreibergesellschaft wird eine Firma Fidelity Digital Assets, LTD. benannt. Die Firma WorldTether ist unter einer englischen Telefonnummer und unter der Mailadresse: support@worldtether.online erreichbar.

Überprüft man die vorgenannten Angaben, dann stellt man fest, dass sich in London weder der Sitz der Firmen WorldTether bzw. Fidelity Digital Assets, LTD. befindet, noch ein entsprechendes Backoffice in Luxemburg.

Die Firma WorldTether bzw. deren Betreibergesellschaft, Fidelity Digital Assets, LTD. werben deshalb mit nicht existierenden Niederlassungen.

Unabhängig davon fehlt auch ein rechtsverbindliches Impressum mit einem Hinweis auf die vertretungsberechtigten Organe der Firma WorldTether bzw. der Fidelity Digital Assets, LTD. Ein entsprechendes Impressum ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben.

Darüber hinaus wird einem Anleger auch nicht mitgeteilt, in welchem Register die Firma Fidelity Digital Assets, LTD. eingetragen ist und wie die entsprechende Registernummer lautet, damit man die Angaben zur Fima Fidelity Digital Assets, LTD. überprüfen kann.

Im Übrigen verfügen weder die Firma WorldTether noch deren Betreibergesellschaft über eine Genehmigung einer staatlichen Aufsichtsbehörde Finanzdienstleistungen anzubieten und für Anleger zu erbringen. Seriöse Internethandelsplattformen, die über eine entsprechende Genehmigung verfügen, benennen im Rahmen ihres Internetauftritts üblicherweise die staatliche Aufsichtsbehörde, die ihnen die entsprechende Genehmigung erteilt hat und eine Registrierungsnummer, unter der sie seitens der entsprechenden staatlichen Aufsichtsbehörde registriert wurden. Sämtliche vorgenannten Angaben fehlen.

In Deutschland verfügen die Firmen WorldTether bzw. Fidelity Digital Assets, LTD. in jedem Fall über keine Genehmigung der staatlichen Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist die für Deutschland zuständige Behörde und überwacht den deutschen Finanzmarkt. Finanzdienstleistungsfirmen, wie die Firmen WorldTether bzw. Fidelity Digital Assets, LTD. müssen eine entsprechende Genehmigung bei der BaFin beantragen. Liegt eine entsprechende Genehmigung nicht vor, dann dürfen sie über die Internethandelsplattform keine Handelsgeschäfte anbieten und für deutsche Anleger auch keine Handelsgeschäfte abwickeln.

Das entsprechende Genehmigungsverfahren soll dem Schutz der Anleger dienen und schwarze Schafe vom Finanzmarkt fernhalten.

Nachdem die Firmen WorldTether bzw. Fidelity Digital Assets, LTD. ungenehmigt agieren, verstoßen sie auch gegen geltendes deutsches Recht. Im Kreditwesengesetz (KWG) ist die entsprechende Genehmigungspflicht verankert und geregelt.

Bei einem entsprechenden Verstoß handelt es sich auch um keine bloße Ordnungswidrigkeit, sondern nach § 54 KWG können Verantwortliche von Handelsplattformen, die wie die Firma WorldTether, ungenehmigt agieren, sogar zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt werden.

Unsere Erfahrungen mit unregulierten Handelsplattformen belegen, dass diese in jedem Fall unseriös, wenn nicht sogar betrügerisch agieren.

Anleger, die bei der Plattform WorldTether investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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