WSW WohnSachWerte eG – Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden

  • 2 Minuten Lesezeit

Das Amtsgericht Weiden hat das Insolvenzverfahren über die WSW WohnSachWerte eG wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 15. Dezember 2022 eröffnet (Az. IN 72/22). Die Gläubiger, zu denen auch die Genossen zählen, können ihre Forderungen nun beim Insolvenzverwalter bis zum 10. März 2023 schriftlich anmelden.

Wenige Tage vor Weihnachten erreicht die Anleger bzw. Genossen der WSW Wohnsachwerte eG die nächste Hiobsbotschaft. Das Insolvenzverfahren über die Genossenschaft ist eröffnet und die Anleger müssen mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen.

Überraschend kommt diese Entwicklung nicht, nachdem die Staatsanwaltschaft Weiden in der Oberpfalz schon seit Monaten wegen des Verdachts des Betrugs und der Untreue ermittelt. Davon können rund 12.000 Anleger als Mitglied der Genossenschaft betroffen sein. Sie konnten sich u.a. über vermögenswirksame Leistungen beteiligen. Ihr Geld sollte in Immobilien fließen, doch nach Angaben der Staatsanwaltschaft besteht der Verdacht, „dass die Gelder weitestgehend nicht für den Genossenschaftszweck – insbesondere die Anschaffung von Immobilien – verwendet wurden.“ Die Anleger sollen rund 7 Millionen Euro investiert haben.

Nachdem mehrere Anträge auf Insolvenz gestellt wurden, ist das Insolvenzverfahren jetzt eröffnet. Für die Anleger bedeutet dies, dass sie ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter ab sofort schriftlich anmelden können. „Die Anmeldung ihrer Forderungen sollten die Anleger nicht versäumen, denn nun angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren auch berücksichtigt werden“, erklärt Rechtsanwältin Eva Birkmann, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht bei BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es ist allerdings nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzquote ausreicht, um die Forderungen vollständig zu erfüllen. Um die finanziellen Verluste aufzufangen haben die Anleger aber unabhängig vom Insolvenzverfahren die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Anspruchsgegner können u.a. die Anlageberater bzw. Vermittler der Genossenschaftsanteile sein.

Mit der Zeichnung der Genossenschaftsanteile sind die Anleger eine unternehmerische Beteiligung mit entsprechenden Verlustrisiken eingegangen. Besonders im Insolvenzfall kann das Risiko des Totalverlusts des investieren Gelds bestehen. „Über diese Risiken hätten die Vermittler aufklären müssen. Sind sie dieser Pflicht nicht nachgekommen, können sie sich schadenersatzpflichtig gemacht haben“, so Rechtsanwältin Birkmann. Zudem können auch Schadenersatzansprüche gegen die Verantwortlichen der WSW Wohnsachwerte bestehen, besonders wenn sich der Betrugsverdacht bestätigt.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Anlegern der WSW Wohnsachwerte eG eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Hansjörg Looser

Beiträge zum Thema