XSC Finance – BaFin ermittelt!
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Die Onlinehandelsplattform XSC Finance wirbt damit, dass man maßgeschneiderte Lösungen bieten würde, um die finanziellen Ziele von einem effizient und nachhaltig zu erreichen und man auf die Erfahrung und Innovationskraft vertrauen soll.
Weiterhin wird auf xcs.finance geschildert, dass man verstehen würde, dass die finanziellen Ziele von einem einzigartig sind und das erfahrene Team einen Schritt für Schritt auf dem Weg zu maßgeschneiderten Lösungen begleitet, die einem helfen, langfristig erfolgreich zu sein und man mit persönlicher Beratung und innovativen Ansätzen dafür sorgen würde, dass man seine Ziele sicher und nachhaltig erreicht.
Neben einer Anlageberatung und Vermögensverwaltung wird auch ein Krypto Asset Management angeboten.
Zu XSC Finance Warnhinweis der BaFin
Anleger sollten bedenken, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor Anlagen bei XSC Finance, angeblich mit Adressen und Großbritannien, eine Warnung ausgesprochen hat, da ohne ihre Erlaubnis vorbörsliche Aktien, Krypto Asset Management, eine individuelle Anlageberatung sowie eine Vermögensverwaltung angeboten werden.
Wer gegenüber deutschen Anlegern über eine Onlineplattform eine Anlageberatung oder Vermögensverwaltung offeriert, muss dafür eine Genehmigung der Bafin vorweisen können. Denn es handelt sich dabei um Wertpapierdienstleistungen nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 und § 2 Abs. 2 Nr. 9 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).
Auch für das Erbringen von Kryptowerte-Dienstleistungen, wie ein Krypto Asset Management ist gemäß der europäischen Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) eine Erlaubnis der BaFin nötig.
XSC Finance verfügt aber über keinerlei Genehmigung der BaFin.
Weitere Bedenken gegen Seriosität von XSC Finance
Auf der Webseite wird behauptet, dass eine XS Market Ltd. von der Cyprus Securities and Exchange Commission, Cysec, reguliert würde.
Damit werden Anleger nach unseren Erkenntnissen in die Irre geführt. Zwar verfügt eine XS Market Limited über eine Lizenz der Cysec, aber zu einer völlig anderen Domain. Die Domain xsc.finnace ist von dieser Lizenz nicht gedeckt und erscheint auch nicht in der Liste der von der Cysec zugelassenen Domains.
Auf der Homepage werden auch Regulierungen durch andere Finanzmarktaufsichtsbehörden vorgegeben.
Soweit allerdings ein Sitz in Großbritannien behauptet wird, existiert nach unseren Recherchen für XCS Finance auch keine Erlaubnis der FCA zum Erbringen von Finanzdienstleistungen.
Auch ist die Domain gerade einmal erst ca. sechs Monate alt und die Betreiber verwenden einen Servicedienst zur Verschleierung ihrer Identität.
Hinweise für Anleger von XSC Finance
Wenn Investoren durch irreführende Angaben, wie die angebliche Cysec-Regulierung, zu Anlagen verleitet wurden, können sie ggf. Schadensersatzforderungen geltend machen. Ein solcher Anspruch kann sich aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB (Betrug) ergeben.
Das unerlaubte Betreiben von Wertpapierdienstleistungen ohne BaFin-Erlaubnis kann auch zu Schadensersatzansprüchen gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15 WpIG führen.
Das Gleiche gilt für Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Erlaubnis der BaFin.
Die Erfahrungen mit XSC Finance deuten darauf hin, dass es große Zweifel hinsichtlich der Seriosität der Plattform gibt. Die mangelnde BaFin-Genehmigung und deren Warnung, die irreführenden Angaben zu einer Cysec-Regulierung lässt den Schluss zu, dass XSC Finance unseriös ist. Anleger sollten äußerst vorsichtig sein.
Wenn Sie bereits Anlagen bei XSC Finance abgeschlossen haben und dabei Probleme auftreten, z.B. wenn eine Auszahlung verweigert wird oder zusätzliche Investitionen gefordert werden, etwa angebliche Steuern, Gebühren oder Liquiditätsnachweise, sollten Sie nicht zögern, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Viele Anleger müssen erfahren, dass sie mit dem Versprechen von Gewinnen nur gelockt wurden, weitere Einzahlungen zu leisten und angebliche Gewinne nicht ausgezahlt werden.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner ist auf die Vertretung von durch Betrug geschädigte Anleger von Plattformen, wie XSC Finance, spezialisiert. Wir analysieren Ihren Fall, prüfen in Frage kommende Ansprüche und setzen uns engagiert für die Durchsetzung Ihrer Rechte und Schadensersatzansprüche ein
Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.
Stand: 17.04.2025

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig
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