Yachtvermietung in Malta: Mehrwertsteuersatz gesenkt auf 12 Prozent für Freizeityachten

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Mehrwertsteuer für die kurzfristige Vermietung von  „Freizeitbooten " in Malta ab 2024 gesenkt. 

Ab dem 1. Januar 2024 wurde die Mehrwertsteuer für Kunden, die ein kleineres Schiff unter 24 Metern Länge mieten wollen, das ausschließlich für Fahrten innerhalb der maltesischen Hoheitsgewässer genutzt wird, auf einen Mehrwertsteuersatz von 12% reduziert für kurzfristige Bootsvermietungen (Legal Notice 231 aus 2023).

Was müssen Sie beachten? 

Bei kurzfristigen Vermietungen (bis zu 90 Tagen) gilt als Ort der Dienstleistung der Ort, an dem die Freizeityacht dem Kunden zur Verfügung gestellt wird, in diesem Fall also Malta.

Wenn Sie ein Boot für einen Zeitraum oder einen Teil eines Zeitraums mieten, der nicht länger als fünf Wochen (entpricht 35 Tagen) dauert, müssen Sie nur einen reduzierten  Mehrwertsteuersatz von 12 % entrichten.

Woher wissen Sie, ob Sie die Fünf-Wochen-Grenze erreicht haben?

Wir schauen gemeinsam mit Ihnen auf die vergangenen 12 Monate zurück und prüfen, ob das gleiche oder ein ähnliches Boot von derselben Person gemietet wurde. Wenn dies nicht der Fall ist und Ihr aktuelles Boot nicht länger als fünf Wochen gemietet wird, haben Sie es geschafft - es fallen nur 12 % Mehrwertsteuer an! Wenn die Mietnutzung länger als fünf Wochen dauert, müssen Sie sich keine Sorgen machen; denn die 12 % Mehrwertsteuer gelten ungeachtet dessen für die ersten fünf Wochen; danach wird dann die normale Mehrwertsteuer von 18 % fällig.

Beispiel: Ein "pleasure yacht" wird im Juli für drei Wochen gemietet und im Oktober von derselben Person für weitere drei Wochen, insgesamt also für sechs Wochen: Die MwSt-Ermäßigung würde für die ersten fünf Wochen gelten, während für die letzte Woche der normale MwSt-Satz von 18 % zu entrichten wäre.

Mithin, wenn das Boot in den letzten 12 Monaten an dieselbe Person vermietet wurde und die fünf Wochen noch nicht abgelaufen sind, gilt der Mehrwertsteuersatz von 12 % noch für die verbleibende Zeit bis zum Ablauf der 35 Tage Frist.

Dagegen gilt in den Fällen, in denen diese fünf Wochen bereits in der vorangegangenen Mietperiode abgelaufen sind, der normale Mehrwertsteuersatz von 18 % für Ihre aktuelle Miete.

Diese Regelung macht die kurzfristige Bootsanmietung in Malta für Mandanten, die sich für martime Unternehmungen begeistern, etwas günstiger.

Kauf und Registrierung einer eigenen Yacht

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