Malta und seine attraktiven steuerlichen Rahmenbedingungen

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Was bedeuten Steuerkonsolidierung und Non Dom Status für Sie als Unternehmer und Privatperson?

Malta, der südlichste Mitgliedstaat der Europäischen Union, hat eine business-freundliche Kultur, ein angenehmes Klima und bietet vorteilhafte Steuern. Dies trifft sowohl auf Unternehmer zu als auch Privatpersonen.


Die Unternehmenssteuern in Malta

Obwohl die Unternehmenssteuer mit 35% hoch erscheint, ermöglicht das maltesische Steuersystem eine Reduktion des effektiven Körperschaftssteuersatzes auf 5%.

Selbst steuergünstige EU-Länder wie Ungarn mit 9% Unternehmenssteuern sowie Zypern und Irland mit je mit 12,5% Körperschaftssteuern können hier nicht mithalten.


Die Malta-Unternehmensbesteuerung

  • Grundsätzlich: 35% Unternehmenssteuern auf die Trading Aktivitäten der operativen Gesellschaft
  • Aber effektiv: Reduzierung auf 5% durch Schaffung einer Steuereinheit über eine Malta Holding Gesellschaft und Steuerkonsolidierung in der Unternehmengsgruppe

Die Persönliche Besteuerung und der Non-Dom-Status

Durch den sogenannten Non-Dom-Status können auch für die persönliche Besteuerung in Malta erhebliche Vorteile realistiert werden.

Was ist unter dem Non-Dom-Status zu verstehen?

Ausländer, die in Malta ansässig sind, also Ihren Lebensmittelpunkt in Malta haben, werden als 'resident, but not domiciled for tax purposes' bezeichnet.

Die Konsequenz ist folgende: Personen mit Non-Dom-Status müssen ausländische Einkünfte grundsätzlich nicht in Malta versteuern, also weder Einkommensteuer oder Kapitalertragsteuer noch Abgeltungsteuer zahlen, wenn sie diese Einküfte nicht nach Malta einführen ('remittance base taxation'). Mithin werden nur solche ausländischen Einkünfte besteuert, die nach Malta überwiesen werden.

Vorteile ergeben sich hieraus sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmer.

Ein klar strukturierter Firmen Setup, bestehend aus einer operativen maltesischen Firma, einer maltesischen Holding und einer zusätzlichen Holding im Ausland, die Gesellschafterin der Malta Holding ist, erlaubt es, den Gewinn steuerlich optimiert wie folgt zu transferieren:

  • Operative Gesellschaft zahlt 5% auf den Gewinn
  • 95% des Gewinns können steuerfrei ins Ausland überwiesen werden.

Es besteht ebenso die Option, die Gewinne direkt über die Malta Holding steuerfrei zu investieren, und zwar weltweit und ohne Beschränkung auf eine Asset-Klasse. Mit anderen Worten: Sie können sowohl Immobilien erwerben, sei es in Malta selbst oder im Ausland, in Krypto, Gold oder Wertpapiere investieren, oder auch – als maritimer Enthusiast - die Vorteile der international anerkannten 'Malta Flag' nutzen und sich Ihre eigene Yacht zulegen.


Non-Dom-Status für Ihre persönliche Besteuerung

Besteuert werden nur ausländische Einkünfte, die nach Malta eingeführt werden. Ausländische Erträge, die nicht 'remitted' werden, bleiben grundsätzlich steuerfrei in Malta.

Im Ergebnis bietet Malta damit in der EU eine attraktive steuerliche Perspektive , die interessant sowohl für Unternehmen wie für Privatpersonen sein kann, die eine rechtssichere, steuerkonforme und effiziente Lösung suchen.


Die Anforderungen an den steuerlichen Wohnsitz in Malta

Was bedeutet die 183 Tage Regel?

In vielen Publikationen heißt es, dass Sie sich mehr als 183 Tage pro Jahr, also mehr als ein halbes Jahr in Malta aufhalten müssen, um hier als steuerlich ansässig zu gelten.

Dies ist so nicht korrekt. Vielmehr gilt eine Negativregel wie folgt: Sie dürfen sich in keiner anderen Jurisdiktion mehr als 183 Tage pro Jahr aufhalten, sonst werden Sie dort steuerlich ansässig.

Die Nutzung des maltesischen Steuersystems erfordert keine festgelegte Mindestaufenthaltsdauer auf der Insel. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie eine Adresse, also eine Wohnung in Malta haben, die langfristig angemietet ist (oder in Ihrem Eigentum steht) und Ihnen als Hauptwohnsitz dient. Eine nur temporär angemietete Wohnung ist nicht geeignet, den Steuerwohnsitz zu begründen.

Entscheidend ist, dass die Malta Wohnung als Zentrum Ihrer Lebensinteressen (centre of vital interests) angesehen werden kann. Dies erfordert eine echte Vorort-Präsenz in Malta im Sinne eines Lebensmittelpunktes (ohne dass dies an den Nachweis einer bestimmten Tagesaufenthaltsdauer pro Jahr gebunden ist), um rechtssicher von den steuerlichen Vorteilen profitieren zu können. Wenn Sie sich mithin etwa – neben Malta – im Jahr in mehreren anderen Ländern wochen- bzw. monatsweise aufhalten (beruflich oder privat), aber auf der Insel Ihren Hauptwohnsitz haben, so genügt dies im Sinne der Steuervorschriften.


Welche Anforderungen muss Auslandseinkommen erfüllen, um als nicht nach Malta eingeführt zu gelten?

Zunächst müssen die Einkünfte auf einem Konto ausserhalb Maltas, also im Ausland, bleiben. Weiterhin dürfen Einnkünfte auch keine Verbindung zu Malta aufweisen, also nicht etwa Einnahmen für Tätigkeiten in Malta sein.

Mithin sind von maltesischen Unternehmen erhaltene Einnahmen daher nicht steuerfrei – ebenso wenig wie nach Malta überwiesene ('remitted') Beträge.

Eine Auszahlung von Kapitalerträgen, die bereits vor einem Umzug nach Malta bestanden haben, werden nicht besteuert ('capital gain').


Mindeststeuer von EUR 5,000 beachten

Wer jährlich Auslandseinkünfte von mindestens 35.000 Euro vereinnahmt, muss in Malta eine Mindeststeuer von 5.000 Euro bezahlen.


Sonstige Vorteile für Non-Doms in Malta

  • Keine zeitliche Begrenzung des Non-Dom-Status
  • Steuerfreie Ausschüttung von Kapitalerträgen nach Malta (etwaige Steuern nur im Quellen-Staat)
  • Keine Angabe des Non-Dom-Status in der Steuererklärung nötig (sofern kein Einkommen nach Malta remitted wird)

Relocation nach Malta für wen sinnvoll?

Neben aktiven Unternehmern, die ihr Geschäft in und über Malta abwickeln wollen, kann eine Relocation nach Malta auch für alle Personen, die fortlaufend ausländische Erträge ohne Quelle in Malta erzielen, steuerlich Sinn machen.

Zu solchen Erträgen zählen unter anderem:

  • Dividenden
  • Zinseinnahmen
  • Veräußerungserlöse
  • Depoterträge
  • Gewinne aus bestimmten Auslandsgesellschaften

Wir beraten Sie zu weiteren Fragen gerne kostenfrei im Rahmen einer Erstberatung.



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