Zahlreiche Abmahnungen der Kanzlei Schroeder wegen Social Eye Player
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Die Forderungssummen bewegen sich in allen hier vorgelegten Angelegenheit im unteren Bereich und belaufen sich auf 300 €. Diese Summe ist im Verhältnis mit anderen Beträgen, wie wir sie aus Abmahnschreiben kennen, als sehr moderat zu bezeichnen. Allerdings ist auch zu berücksichtigen, dass das in der Abmahnung genannte Computerprogramm nicht unbedingt als bekannt bezeichnet werden kann. Vor diesem Hintergrund erstaunt dann auch die Vielzahl der Abmahnungen, die offensichtlich ausgesprochen wurden.
Aus unserer Sicht sollten die Zahlungsansprüche daher trotz des vermeintlich geringen Betrages nicht voreilig erfüllt werden. Auch die beigefügte Unterlassungserklärung sollten Betroffene nicht einfach unterzeichnen.
Zur Vermeidung von teuren gerichtlichen Verfahren, namentlich einem einstweiligen Verfügungsverfahren oder eine Unterlassungsklage, bietet es sich dennoch an, auf die Abmahnung hin eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Dadurch werden die Unterlassungsansprüche der Gegenseite so erfüllt, dass gerade kein Schuldanerkenntnis abgegeben wird.
Bei der Formulierung der Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen. Dieser wird sie auch darüber aufklären, ob und in welchem Umfang gegebenenfalls Zahlungsansprüche der Gegenseite bestehen können.
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Rechtsanwalt Matthias Lederer
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