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Zahlreiche Forderungsschreiben der Debcon GmbH

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In den letzten Monaten erreichten meine Kanzlei zahlreiche Anfragen von Betroffenen, die ein Forderungsschreiben der Debcon GmbH erhalten haben.

Die Debcon GmbH macht Forderungen aus alten Filesharing Abmahnungen geltend.

Die Zahlungsaufforderungen resultieren aus Forderung wegen eine vermeintliche Urheberrechtsverletzungen zu lastender verschiedener Rechteinhaber.

Meiner Kanzlei liegen hierzu Forderungen aus Abmahnungen folgender Rechteinhaber vor:

RGF Filmvertrieb UG

Klaus Buttgereit BB Video GmbH 

DBM Videovertrieb GmbH

Abgemahnt wurde seinerzeit das illegale Filesharing eines Filmwerkes.

Rechtslage:

Die Forderungen der Debcon GmbH sind mir bestens bekannt. Jedes Jahr aufs Neue erreichen mich unzählige dieser Schreiben. Die Abmahnkosten sind mittlerweile überwiegend verjährt (Regeverjährung 3 Jahre) und können nicht mehr eingefordert werden. Für den einst geltend gemachten anteiligen Schadensersatz aus der Forderung liegt die Verjährungsfrist bei zehn Jahren. Die Debcon GmbH versucht nun die „Restschadensersatzansprüche“ durchzusetzen und fordert zur Zahlung auf. Um die Sache schnellstmöglich abzuschließen, werden vermeintlich großzügige Angebote unterbreitet.

Voraussetzung für einen solchen Schadensersatz ist jedoch, dass der Abgemahnte auch Täter der Urheberrechtsverletzung ist. Hier bieten sich in der Regel auch in diesem späten Stadium noch ausreichende Verteidigungsansätze.

Ich vertrete ich seit Jahren Mandanten in den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz habe ich tagtäglich mit den unterschiedlichsten Fallkonstellationen zu tun. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung! Gerne erarbeite ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie und vertrete Sie erfolgreich in Ihrer Angelegenheit.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

  • Vermeiden Sie jegliche Kontaktaufnahme zum Abmahner!
  • Beachten Sie die gesetzten Fristen!
  • Leisten Sie keine Unterschriften oder Zahlungen!
  • Lassen Sie sich von einem hochspezialisiertem Fachanwalt beraten!

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Ich biete Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Soforthilfe an. Senden Sie mir Ihre Abmahnung gerne per E- Mail an: info@dregeriplegal.de. Ich melde mich schnellstmöglich mit einer kostenlosen Ersteinschätzung telefonisch oder per E-Mail zurück.

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DREGER IP LEGAL 

Rechtsanwalt Dirk Dreger

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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