Zahlungsaufforderung der inforce Forderungsmanagement wegen illegalem Download - Schutt & Waetke

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Die inforce Forderungsmanagement GmbH versendet derzeit wieder viele Zahlungsaufforderungen an Internetnutzer wegen angeblich unerlaubter Nutzung und Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken. Die inforce Forderungsmanagement vertritt hierbei u.a. die Firmen Mick-Haig Productions Inc., TOBIS Film, Anime Virtual, CDV Software oder Eidos GmbH.

Den Schreiben geht meist eine Abmahnung der Kanzlei Schutt & Waetke wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung beim Filesharing voraus. Aber auch Internetnutzer, die keine solche Abmahnung erhalten haben, wurden schon mit entsprechenden Zahlungsaufforderungen der inforce Forderungsmanagement konfrontiert.

Allein die Tatsache, dass ein Inkassobüro eine Forderung geltend macht, bedeutet nicht, dass diese Forderung zu Recht besteht. Auch nach Erhalt einer solchen Zahlungsaufforderung seitens der inforce Forderungsmanagement GmbH sollten Sie den Grund und die Höhe der geltend gemachten Forderung von einem auf das jeweilige Rechtsgebiet spezialisierten Anwalt überprüfen lassen. 

Auf keinen Fall sind vorschnell Zahlungen zu leisten. Es gilt vielmehr, zu prüfen, ob auf die vorausgegangene Abmahnung der Kanzlei Schutt & Waetke richtig reagiert wurde und welche Maßnahmen zur Reduzierung des Risikos gerichtlicher Inanspruchnahme noch ergreiffen werden können. Sollte noch keine Unterlassungserklärung abgegeben worden sein oder Sie nicht sicher sein, ob die abgegebene Unterlassungserklärung inhaltlich richtig und ausreichend ist, sollten Sie sich diesbezüglich zunächst anwaltlichen Rat besorgen. Vor Abgabe einer Unterlassungserklärung, die Sie für einen Zeitraum von 30 Jahren bindet, empfiehlt sich eine genaue Information darüber, ob überhaupt eine solche Erklärung abgegeben werden muss und wenn ja, welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt, um die Wirkung der Bindung an die Erklärung so weit als möglich einzuschränken.

Jedenfalls sollte auch die Zahlungsaufforderung der inforce Forderungsmanagement GmbH nicht unwidersprochen bleiben. Es droht anderenfalls, dass die Forderung als unbestritten betrachtet wird. Der Zahlungsaufforderung sollte daher detailliert und schriftlich widersprochen werden.

Rechtsanwalt Steffen Koch

Holtorfer Str. 35 - 53229 Bonn - 0228-42266-0 - www.koch-rechtsanwalt.de


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