Zahlungsaufforderung von Uniscore GmbH im Auftrag der Firma ADinnovation GmbH & Co. KG erhalten?

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Immer häufiger werden Gewerbetreibende mit Zahlungsaufforderungen von Inkassounternehmen konfrontiert, die im Auftrag von Unternehmen wie der ADinnovation GmbH & Co. KG agieren. Der Gegenstand dieser Zahlungsaufforderungen ist vermutlich ein Vertrag über Onlinemarketing, speziell Suchmaschinenmarketing auf Google, unter der Bezeichnung addirect24.de.

Einige Betroffene haben berichtet, dass sie von einem Anrufer kontaktiert wurden, der sich fälschlicherweise als Mitarbeiter von Google ausgab. Dieser Anrufer versprach, das Ranking der Webseite des Gewerbetreibenden in den Google-Suchergebnissen erheblich zu verbessern. Solche Versprechungen locken natürlich viele Unternehmer an, die sich eine bessere Sichtbarkeit und mehr Kunden erhoffen.

Vorsicht vor Versprechen im Onlinemarketing

Es ist jedoch wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, dass Google-Mitarbeiter nicht aktiv Gewerbetreibende anrufen, um das Ranking ihrer Webseiten zu verbessern. Solche Praktiken sind höchst ungewöhnlich und höchstwahrscheinlich unzutreffend.

Leider haben die Betroffenen, die auf diese Versprechen hereingefallen sind und Zahlungen geleistet haben, oft keine tatsächliche Verbesserung ihres Webseitenrankings feststellen können. Die vermeintliche Marketingleistung erweist sich in vielen Fällen als vollkommen unzureichend oder gar nicht vorhanden.

Wie sollten Sie sich in einer solchen Situation verhalten?

Bezahlen Sie nicht ungeprüft die Forderung: Zahlen Sie nicht einfach aus Angst oder Unsicherheit. Klären Sie die Situation, bevor Sie eine Zahlung leisten.

Korrespondenz schriftlich verfassen: Wenn Sie mit Uniscore GmbH oder ADinnovation GmbH & Co. KG in Kontakt treten, tun Sie dies schriftlich und bewahren Sie Kopien Ihrer Schreiben auf.

Überprüfen Sie Verträge sorgfältig: Wenn Sie tatsächlich einen Vertrag abgeschlossen haben, überprüfen Sie diesen sorgfältig auf Rechtmäßigkeit und Erfüllung der vereinbarten Leistungen. Lassen sich sich eine mögliche Tonbandaufzeichnung zukommen.

Abschließend ist es wichtig, dass Gewerbetreibende im Onlinemarketing-Bereich wachsam sind und keine voreiligen Entscheidungen treffen. Wenn ein Angebot zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es oft genau das Gegenteil. Vermeiden Sie es, auf gut klingende Versprechen hereinzufallen, und nehmen Sie im Zweifelsfall rechtlichen Rat in Anspruch, um Ihre Interessen zu schützen.

Was kann ich für Sie tun?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung telefonisch abgeschlossener Verträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die außergerichtliche Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit. Melden Sie sich gerne.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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