Zahlungsdienstleister und Online-Casinos

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Das Landgericht Ulm hat den Zahlungsdienstleister PayPal mit Urteil vom 16. Dezember 2019 zur Erstattung von Transaktionen im Zusammenhang mit illegalem Online-Glücksspiel verurteilt (Az.: 4 O 2020/18).

Ausgangslage

Viele der Online-Casino-Anbieter bieten ihre umfassenden Möglichkeiten nunmehr auch auf dem deutschen Markt an. Problematisch hierbei ist jedoch, dass der sogenannte Glücksspielstaatsvertrag durch die einzelnen Anbieter nicht hinreichend beachtet wird.

In dem Verfahren vor dem LG Ulm ging es darum, dass der Kläger bei den Online-Casinos „bet-at-home“ und „888poker“ ca. 10.000 € verloren hatte. Seine gemachten Einsätze zahlte er mit Hilfe des Online-Zahlungsdienstleisters PayPal. PayPal weigerte sich trotz Aufforderung die verlorenen Beträge zurückzuerstatten, woraufhin der Kläger Klage beim Landgericht Ulm erhob.

Wie entschied das LG Ulm?

Das LG Ulm verurteilte PayPal zur vollständigen Rückzahlung an den Kläger und kam zu dem Ergebnis, dass PayPal mit den Transaktionsausführungen an die nicht in Deutschland lizenzierten Online-Casinos gegen das sogenannte Mitwirkungsverbot aus § 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV verstoß.

Verbraucherschutz im Vordergrund

Bereits zuvor entschied das Amtsgericht (AG) Leverkusen in seinem Urteil vom 19.02.2019, dass Zahlungsdienstleister gegen das Mitwirkungsverbot verstoßen, wenn sie Transaktionen an die in Deutschland nicht lizenzierten Online-Casinos vornehmen (Az.: 26 C 346/18). Zu einem ähnlichen Entschluss kamen aus das Amtsgericht München mit Urteil vom 21.02.2018 (Az.: 158 C 19107/17) und das AG Wiesbaden (Urteil vom 16.06.2017 – Az.: 92 C 4323/16 (41). Anders sahen dies jedoch das Landgericht München sowie die Richter des Berliner Landgerichts.

Rechtsanwalt Guido Kluck, LL.M. erklärt die Problematik an Online-Glücksspielen: „Illegales Online-Glücksspiel ist für den Verbraucher mit unkontrollierten Gefahren verbunden. Insbesondere können durch das heimische Spielen die Spielsucht gefördert werden und übermäßige Ausgaben für Spieleinsätze begünstigt werden.“

Die damit verbundenen, negativen Folgen können existenzbedrohend sein, so das BVerwG in seinem Urteil vom 26.10.2017 (Az.: 8 C 18.16.0). Spielsucht und übermäßige Ausgaben führen in der Regel zu schwerwiegenden Konsequenzen für den Betroffenen selbst sowie dessen seine Familie und die Gemeinschaft, so das BVerfG in seinem Beschluss vom 14.10.2008 (Az.: 1 BvR 928/18).

Begründung des Gerichts

Das Landgericht Ulm führt aus, dass das Argument des LG München I zur Folge hätte, „dass die Finanztransaktion gerade wirksam sein soll, damit der Spieler sie nicht vom Finanzunternehmen ersetzt verlangen kann. Das Gesetz bestimmt aber, dass sie nicht wirksam sein soll. Das Argument des LG München I kann daher jedenfalls dann nicht gelten, wenn das Finanzunternehmen nicht gutgläubig ist. In diesem Fall ist die Auffassung des LG München I mit dem Gesetz nicht in Einklang zu bringen.“

„Der Zahlungsdienstleister hat eine Pflicht, nach seinen Möglichkeiten zu überprüfen, ob die Zahlung abgewickelt werden darf oder gegen ein gesetzliches Verbot verstößt“, erklärt das Gericht. Genau dieser Verpflichtung sei Paypal jedoch nicht nachgekommen – und müsse den Spieler daher entschädigen.

Was bedeutet dies für Zahlungsdienstleister?

Rechtsanwalt Kluck erklärt weiter: „Im Hinblick auf das Ziel des Glücksspielstaatsvertrags sollen Zahlungen an illegale Online-Casinos unterbunden werden. Wenn nunmehr Zahlungsdienstleister keine Zahlungen an die Glücksspielanbieter durchführen dürfen, kann das illegale Online-Glücksspiel abgebaut werden.“

Wenn demnach der Verbraucher bei einem Verstoß seitens eines Zahlungsdienstleisters gegen das Mitwirkungsverbot einen Schadensersatzanspruch gegen den Zahlungsdienstleister hat, ist davon auszugehen, dass die gesetzesuntreuen Bezahldienste sich bemühen, den gesetzlichen Regelungen nachzukommen. Auch verringert sich so das Risiko von übermäßigen Ausgaben und einer Überschuldung betroffener Verbraucher (samt Familie).

Wir helfen Ihnen gerne!

Wir prüfen gerne, ob Sie Erstattungsansprüche gegen den Zahlungsdienstleister oder gegen das Online-Casino haben. Lassen Sie sich beraten.

Den vollständigen Artikel finden Sie auf: https://www.legalsmart.de/blog/zahlungsdienstleister-uns-online-casinos/


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