Zahlungsüberweisung ohne Angabe des Verwendungszwecks gilt nach türkischem Recht als Erfüllung

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Mit meinem heutigen Beitrag möchte ich Ihnen eines der wichtigsten Rechtstipps bei Zahlungsüberweisungen mitteilen. Meine beruflichen Erfahrungen zeigen, dass zahlreiche Personen bei Tätigung von Zahlungsüberweisungen an den Zahlungsempfänger über Banken und Geldtransfermedien, wie zum Beispiel Western Union leider keinen Verwendungszweck angeben. Dieses Feld wird häufig ausgelassen oder übersehen.  Die Konsequenz ist die Beweisproblematik im Streitfall!

Es gibt unterschiedliche Beweggründe für die Tätigung von Zahlungsüberweisungen. Der Anlass ist beispielsweise die Vergabe eines Privatdarlehens oder es handelt sich etwa um Geldbeträge, die etwa auftragsmäßig durch den Zahlungsempfänger an Dritte zur Tilgung von Verbindlichkeiten im Namen der überweisenden Person gezahlt werden sollen. Zudem geht es auch um Kaufpreiszahlungen oder Zahlung von Dienstleistungen.

Häufiger Fehler bei Geldüberweisungen: Der Verwendungszweck wird ausgelassen!

Leider wird häufig versäumt, bei Zahlungsüberweisungen den Verwendungszweck anzugeben, was im Rechtsstreitfall zu enormen Beweisschwierigkeiten für den Anspruchsinhaber führt. 

Geldüberweisung ohne Angabe eines Verwendungszwecks gilt als "Erfüllung" 

Eine Zahlungsüberweisung ohne Angabe eines Verwendungszwecks wird nach der türkischen Rechtsprechung grundsätzlich als "Erfüllung" einer Verbindlichkeit angenommen, sodass die Vergabe eines Privatdarlehens beispielsweise nicht angenommen und ohne weitere Beweise nicht nachgewiesen werden kann. Wenn also dann noch keine schriftlichen Beweise, wie Verträge bzw. Vereinbarungen vorhanden sind, kann der Beweis für den Rückzahlungsanspruch aus dem Privatdarlehen nicht geführt werden.  

Auch im Falle der Tilgung einer Verbindlichkeit sollte stets der Verwendungszweck angegeben werden. Denn ein Vertrag kann unter Umständen aufgrund verschiedener Gründer rückabgewickelt werden. In diesem Fall kann ein Interesse am Rückerhalt der gezahlte Beträge entstehen, sodass sich auch hier die Beweisproblematik aufgrund des fehlenden Verwendungszwecks ergeben kann. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, bei Geldüberweisungen stets anzugeben. wofür gerade die Zahlung getätigt wird. Häufig steht und fällt damit der Erfolg einer Anspruchsdurchsetzung ! 

Dies gilt auch bei Vergabe von Privatdarlehen in Form von Geldüberweisungen innerhalb der Familie und Verwandtschaft. Denn das bloße Vertrauen oder "das Wort des Edelmannes" reicht für die Überwindung der Beweisproblematik im Streitfall leider nicht aus. Insbesondere ist generell von Barzahlungen ohne entsprechende  Nachweise (Quittung, Zahlungsbeleg etc.) abzusehen. Denn nach türkischem Recht kann im Streitfall der Beweis von Barzahlungen ab einem bestimmten Betrag (die Grenze wird jährlich neu festgesetzt) nicht über Zeugen geführt werden, wenn der erforderliche schriftliche Nachweis fehlt! Hier ist die Auswahl der zulässigen Beweismittel erheblich eingegrenzt. Die betragsmäßige Grenze liegt für das Jahr 2021 bei 4.880,00 TL (ca. bei 4.445,00 Euro). Ab diesem Betrag kann der Beweis grundsätzlich nur über bestimmte schriftliche Nachweise geführt werden.   

Fazit: Unabhängig vom Grund bzw. Anlass der Geldüberweisung und ungeachtet der Beziehung und des Vertrauens zu dem/-r Zahlungsempfänger/-in sollte der Verwendungszweck, also der Grund für die Geldüberweisung, ausnahmslos so genau wie möglich angegeben werden, um eine Beweisnot etwa bei Geltendmachung von Rückzahlungsansprüchen in unvorhersehbaren Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.  

Weitere Fragen können wir gerne im Rahmen eines Beratungsgespräches erörtern. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!



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