Zeugnis und Stilblüten, Teil 2

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Die nachstehende Passage "Stilblüte" ist ein Original-Zitat, also keine Erfindung von mir:

„...Aufgrund seines sehr selbstbewussten Auftretens im Kollegenkreis erfreuter sich Herr E. allgemeiner Akzeptanz und hat stets kritisch in positiver Weise mitgedacht.

Innerhalb des Betriebswesens kamen ihm neben seinen mannigfaltigen Fähigkeiten sein humorvolles Wesen und seine Gelassenheit zugute.

Herr E. zeigte sich stets sehr fachkundig und verfügte über ein bemerkenswertes Bildungsniveau, welches ihn stets zu einem interessanten Gesprächspartner machte.

... Herr E. war stets um eine sorgfältige Arbeitsweise bemüht und zeigte für seine Arbeit Verständnis." ...

Na, wie finden Sie das?

Das Arbeitsgericht stimmt mit uns überein, dass dieses Zeugnis eine Frechheit ist. Übrigens: Herr E. war nicht als Entertainer beschäftigt, sondern als Kraftfahrer. :-)

Ich denke, auch Sie sehen, dass dies keinesfalls ein berufsförderndes Zeugnis ist, im Gegenteil.

Das Zeugnis sagt nichts anderes, als: FINGER WEG! Der Betroffene hat einen Zeugnisberichtungsanspruch! 

Rechtsanwalt Michael Borth

www.DieOnlineKanzlei.de

Den ersten Teil des Beitrags "Zeugnis und Stilblüten" finden Sie hier.


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