Ziehen Sie den Widerrufsjoker – und holen Sie sich Ihr Geld zurück

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Ein Sensationsurteil des EuGH macht es möglich: Millionen Verbraucher, die ihr Fahrzeug mittels Kredit oder Leasing finanziert haben, können den Vertrag mit der Bank widerrufen und das Auto zurückgeben. Die Bank muss ihnen die Anzahlung und die Tilgung der Kreditraten erstatten. Da sich die monatlichen Raten oft auf mehrere hundert Euro belaufen, können dabei einige Tausend Euro rausspringen.

Sie haben Ihr Fahrzeug mit einem Kredit oder Leasing finanziert?! Dann sollten Sie jetzt Ihren Vertrag durch einen Anwalt prüfen lassen. Denn mit dem Widerrufsjoker haben sie die Chance, ihren Diesel ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung, loszuwerden,“ sagt Anwalt Professor Dr. Marco Rogert. Grundsätzlich können fast alle Verbraucherkredite ab Juni 2010 widerrufen werden.

Bei Kredit- und Leasingverträge haben Verbraucher in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Diese Frist beginnt, sobald der Kunde klar und verständlich über sein Widerrufsrecht und den Beginn der Widerrufsfrist informiert wurde. Genau das aber ist oft nicht der Fall, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt bemängelt (Urteil von 26.03.2020, Az. C-66/19). Viele Verträge verweisen lediglich auf „deutsche Rechtsvorschriften“. Eine häufige Formulierung lautet: „Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (…) erhalten hat.“

Wer sich die Mühe macht, im BGB nachzuschlagen, findet dort u. a. den Hinweis auf Pflichtangaben nach Artikel 247 §§ 6 bis 13 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB). Um welche Angaben es geht, wird nicht konkretisiert. Auch das EGBGB klärt darüber nicht auf, sondern verweist im Wesentlichen auf weitere Paragrafen, u. a. wieder auf § 492 BGB.

Anders als der Bundesgerichtshof (BGH) hat der EuGH solche für Verbraucher unverständlichen „Kaskadenverweise“ nun für unzulässig erklärt. Der Hinweis auf eine nationale Vorschrift, die wiederum auf weitere Rechtsvorschriften verweise, reiche nicht aus, um die Verbraucher klar und prägnant zu informieren, so die Luxemburger Richter. Daher beginnt in solchen Verträgen überhaupt keine Widerrufsfrist zu laufen. Eine Entscheidung mit einiger Sprengkraft: Denn nun können Millionen betroffene Verbraucher Darlehensverträge etwa für Autos und Immobilien auch nach Jahren noch rückabwickeln und sich den vollen Kaufpreis zurückholen. Abgezogen werden nur die geringen Kreditzinsen ab dem Widerruf. Die besten Aussichten auf Rückabwicklung haben Verbraucher, die ihren Kfz-Kredit- bzw. -Leasingvertrag nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen haben. Wichtig ist, dass der Vertrag eine ungültige Information zur Widerrufsfrist enthält, zum Beispiel diese oder eine ähnliche Formulierung: „Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach §492 Absatz 2 BGB (…) erhalten hat.“ Viele Kredit- oder Leasingverträge für Verbraucher enthalten möglicherweise andere fehlerhafte oder unzureichende Formulierungen, die Ansprüche gegen Banken oder Leasing-Gesellschaften begründen.

Dieses Urteil ist eine Sensation – und war längst überfällig. Denn unverständliches Paragrafen-Wirrwar in Darlehensverträgen ist ein häufiges Ärgernis. Jetzt profitieren zahlreiche Auto- und Immobilienkäufer von den Fehlern der Banken. Vor allem Besitzer von manipulierten Dieselfahrzeugen sollten sich jetzt anwaltlich beraten lassen. Denn mit dem „Widerrufsjoker“ haben sie die Chance, den vollen Kaufpreis für Ihren Diesel erstattet zu bekommen und einen neuen Kredit zu deutlich günstigeren Konditionen abzuschließen.

Allerdings werden die Banken nicht ohne Weiteres nachgeben und das Ihnen zustehende Geld zahlen. Holen Sie sich deshalb kompetente Unterstützung. Wir sind nicht nur eine führende Kanzlei im Diesel-Abgasskandal. Als renommierte Wirtschaftskanzlei mit besonderem Schwerpunkt Verbraucherrecht verfügen wir auch über umfassende Expertise im Banken- und Vertragsrecht und können Ihr Recht durchsetzen.

Holen Sie sich jetzt Ihr Geld zurück. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung, prüfen Ihren individuellen Autokredit- oder Leasingvertrag und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht!
Bei Fragen sind wir zurzeit nicht nur während der Woche, sondern auch am Wochenende unter der genannten Rufnummer von 9 bis 18 Uhr erreichbar.


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