Zinsswaps, Cross Currency Swap, DB Balanced Currency Harvest Index Swap,Spread-Ladder-Swap

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Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen informiert und vertritt Anleger von Swap-Gechäften. Gute Aussichten für Anleger. Vorsicht Verjährung.

Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt und berät derzeit private Anleger und Unternehmen von Swap-Verträgen (Zinsswaps, Cross Currency Swap, DB Balanced Currency Harvest Index Swap,Spread-Ladder-Swap).

Insbesondere die Deutsche Bank AG hat Swaps an unerfahrene Kunden "verkauft", ohne über die Risiken aufzuklären. Anleger berichten, dass Ihnen gesagt wurde, dass sie mit dem Swap in jedem Fall gewinnen werden.

Das Swap-Geschäft hörte sich im Beratungsgespräch meist sehr einfach an, weil ja nur Zinszahlungen ausgetauscht werden. Da in der Vergangenheit mit steigenden Zinsen gerechnet wurde, könne der Anleger eines Swaps (Zinsswaps, Cross Currency Swap, DB Balanced Currency Harvest Index Swap,Spread-Ladder-Swap) nur gewinnen. Verschwiegen wurden die Risiken eines Swaps (Zinsswaps, Cross Currency Swap, DB Balanced Currency Harvest Index Swap,Spread-Ladder-Swap) und die hoch komplexe Struktur.

Der BGH hat dazu in seinem aktuellen Urteil klare Worte gefunden: Banken müssen über das hohe Risiko eines Swaps (Zinsswaps, Cross Currency Swap, DB Balanced Currency Harvest Index Swap,Spread-Ladder-Swap) aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Verlustrisiko des Anlegers ins Unendliche gehe.

Aber auch z. B. bei dem von der Deutschen Bank AG angebotenen DB Balanced Currency Harvest Index Swap, bei dem der zu zahlende variable Zinssatz des Anlegers nach oben begrenzt ist, besteht nach Ansicht von Dr. Stoll eine weitreichende Aufklärungspflicht. Dies deshalb, weil sich der variable Zinssatz des DB Balanced Currency Harvest Index Swap nach einem von der Deutschen Bank gebildeten Harvest Index bestimmt.

Der BGH hat in seinem Swap-Urteil auf den Interessenkonflikt abgestellt. Wenn nun die Bank den Zinssatz, den der Anleger zu bezahlen hat, indirekt selbst bestimmen kann, besteht der Verdacht eines massiven Interessenkonflikts. Die Deutsche Bank AG hat bei der Anlageberatung ausschließlich die Interessen des Anlegers des Swaps (DB Balanced Currency Harvest Index Swap) wahrzunehmen. Selbstverständlich will sie durch das Geschäft jedoch nicht verlieren. Wenn der Kunde jedoch gewinnen soll, kann die Bank nur verlieren. Dies begründet einen Interessenkonflikt, über den ausführlich aufgeklärt werden muss. Anleger berichten, dass dies gerade nicht der Fall war. Hätten Anleger gewusst, dass die Bank gewinnt, wenn sie verlieren, wäre man nie auf das Geschäft eingegangen.

Banken schulden daher Schadensersatz. Der BGH hat in seinem Urteil derart hohe Hürden aufgestellt, dass diese die Banken bei Swaps (DB Balanced Currency Harvest Index Swap) in der Vergangenheit kaum erfüllt haben dürften. Anleger haben daher sehr gute Aussichten, ohne Schaden aus den Swaps rauszukommen. Zu beachten ist die dreijährige Verjährungsfrist, die mit dem Abschluss des Swaps zu laufen beginnt. Es gibt jedoch auch gute Ansatzpunkte, nach Ablauf der Verjährungsfrist Ansprüche mit Erfolg durchzusetzen. Dies sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt prüfen.

Sollten Sie durch ein Swap-Geschäft geschädigt sein, können Sie sich unverbindlich zu einem kostenlosen telefonischen Erstgespräch mit uns in Verbindung setzen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/zinsswap-zins-swaps-spread-ladder-swap


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