Zinsvergleich49 – Betrug droht!
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Auf dem Portal zinsvergleich49.de erfahren Anleger, dass es sich um eine unabhängige Vermögensverwaltungsgesellschaft handeln soll, die auf festverzinsliche Anlagen spezialisiert ist und man Privatanlegern den Zugang zu Vermögenswerten, die normalerweise institutionellen Anlegern vorbehalten sind, ermöglichen würde.
Zinsvergleich49 bietet Anlegern Festgeldkonten, Tagesgeldkonten und Festzinsanlagen an.
Anleger, die sichere Festgelder oder Tagesgelder suchen, sollten diese Offerten aber mit höchster Vorsicht genießen.
Denn zu Zinsvergleich49 eindringliche Warnung der BaFin
Die Finanzmarktaufsichtsbehörde in Deutschland, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), hat zu Analgen bei Zinsvergleich49 einen Warnhinweis veröffentlicht, da über zinsvergleich49.de und zinsvergleich-49.de Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne ihre Erlaubnis angeboten werden.
Die BaFin warnt auch vor den Portalen
- festgeldanlagen-vergleich.de,
- geldanlagen-49.de,
- zinskonto-vergleich.de.,
- und festgeldvergleich-49.de. Vor dem letzten Anbieter festvergleich-49.de hatten wir bereits gewarnt.
Hinweise zu Betrugsverdacht bei Zinsvergleich49
Bereits der Umstand, dass mehrere gleichartige Portale mit nur anderen Domains betrieben werden, vor denen die BaFin warnt, deutet auf einen möglichen Betrug hin.
Das Angebot von Tagesgeldern und Festgeldern ist ein Bank- bzw. Einlagengeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG, wenn eine unbedingte Rückzahlung des angenommenen Kapitals versprochen wird. Dies ist vor allem gegeben, wenn das Konto bei einem Kreditinstitut, auf das das der Anlagebetrag überwiesen wird, nicht auf den Anleger lautet, sondern es sich um ein Konto des Anbieters der Festgeldanlage oder eine mit ihm verbundene Gesellschaft oder Person handelt.
Auch eine Vermögensverwaltung, die auf der Homepage erwähnt wird, kann als Wertpapierdienstleistung nach § 2 Abs. 2 Nr. 9 Wertpapierinstitutsgesetz anzusehen sein, die einer Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bedarf.
Die Betreiber von Zinsvergleich49 haben aber keine Erlaubnis der BaFin. Auch dies spricht dafür, dass Anleger betrügerisch geschädigt werden könnten.
Auf der Internetseite von Zinsvergleich49 wird im Impressum eine Adresse in der Friedrichstraße in Berlin genannt. Unter dieser Anschrift ist aber Zinsvergleich49 nicht zu finden.
Im Impressum wird als angebliche Betreibergesellschaft auf eine „Brillant brillant 3759 GmbH“ verwiesen. Dies stellt einen Namens- bzw. Identitätsmissbrauch zu Lasten der Brillant 3759 GmbH, die sich seit längerem in Liquidation befindet, durch die Verantwortlichen von Zinsvergleich49 dar.
Auch finden sich weitere Widersprüche im Impressum. Zur „Brillant brillant 3759 GmbH“ wird eine Handelsregisternummer von Berlin Charlottenburg angegeben. Im Anschluss heißt es dann im Impressum Eintragung im Handelsregister Registergericht: AG Bochum.
Die Identität der Domainbetreiber wird über einen Anonymisierungsdienst verborgen.
Es bestehen somit einige handfeste Anhaltspunkte, dass Anleger bei Zinsvergleich49 Opfer eines Betruges werden.
Möglichkeiten für Anleger von Zinsvergleich49
Wenn Sie bei dem Portal noch nicht investiert haben, lassen Sie die Finger davon.
Sollten Sie bei Zinsvergelich49 bereits mit Kapital, vor allem für Festgelder oder Tagesgelder, engagiert sein, sollten Sie schnellstmöglich anwaltliche Hilfe einholen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner bietet Anlegern eine fundierte Beratung, welche Ansprüche ihnen zustehen können und steht bei der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen zur Seite.
Bei unerlaubten Bankgeschäften oder Wertpapierdienstleistungen oder bei Täuschungen können sich für Investoren Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung begründen lassen.
Gerne können sich an unsere Kanzlei wenden.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, München, unterstützt viele Anleger, die für eine Tagesgeld- oder für eine Festgeldanlage die Anlagesumme auf ein Konto eines Kreditinstituts in der Meinung überwiesen haben, dass bei dieser Bank für Sie ein Tagesgeld oder Festgeld geführt wird, was tatsächlich nicht der Fall war.
Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Fällen des Anlagebetruges, wie etwa bei unseriösen oder gar betrügerischen Angeboten von Festgeldern oder Tagesgeldern.
Stand: 04.04.2025

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig
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