Zollpflichtige Ware nicht deklariert? Das droht Ihnen am Flughafen!
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Wer aus dem Nicht-EU-Ausland nach Deutschland reist und Waren mitbringt, muss strenge Zollvorschriften beachten. Schon das Überschreiten von Freimengen oder das Vergessen, bestimmte Waren zu deklarieren, kann unangenehme Konsequenzen haben. Wird zollpflichtige Ware am Flughafen nicht angegeben, drohen neben Nachzahlungen auch Bußgelder und im schlimmsten Fall ein Strafverfahren.
Wann besteht eine Pflicht zur Anmeldung beim Zoll?
Reisende müssen bei der Einreise aus Drittländern mitgeführte Waren anmelden, wenn sie:
✅ bestimmte Freimengen überschreiten (z. B. 1 Liter Spirituosen oder Waren im Wert von 430 € pro Person)
✅ verbotene oder beschränkt einführbare Waren transportieren
✅ besondere Gegenstände wie Antiquitäten, Artenschutzobjekte oder größere Bargeldbeträge mitführen
Die Anmeldung erfolgt am „roten Ausgang“ am Flughafen. Wer fälschlicherweise den grünen Ausgang nutzt, obwohl er zur Anmeldung verpflichtet wäre, begeht eine Zollstraftat oder Ordnungswidrigkeit.
Ordnungswidrigkeit oder Steuerhinterziehung? Das ist der Unterschied!
Wird eine Ware versehentlich nicht angegeben und liegt nur eine geringe Steuerhinterziehung vor, kann es sich um eine Ordnungswidrigkeit handeln. Diese wird mit einem Bußgeld geahndet. Beträgt die hinterzogene Einfuhrabgabe jedoch mehr als 50 €, liegt in der Regel Steuerhinterziehung nach § 370 Abgabenordnung (AO) vor – mit deutlich schwerwiegenderen Folgen.
Welche Strafen drohen bei Steuerhinterziehung am Flughafen?
🔸 Nachforderung der Einfuhrabgaben zuzüglich Zinsen
🔸 Bußgelder bei Ordnungswidrigkeiten
🔸 Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bei Steuerhinterziehung
🔸 In schweren Fällen bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe
🔸 Einträge ins Führungszeugnis bei höherer Strafzumessung
🔸 Beschlagnahme der Ware oder sogar Einziehung des Transportmittels
Wie reagieren die Behörden am Flughafen?
Zollbeamte führen stichprobenartige Kontrollen durch. Verdachtsunabhängige Durchsuchungen sind möglich. Wer Waren nicht anmeldet, obwohl er dazu verpflichtet ist, wird meist sofort zu einer Stellungnahme aufgefordert – doch Vorsicht: Unbedachte Aussagen können später gegen Sie verwendet werden!
Wie sollten Betroffene vorgehen?
Machen Sie keine Angaben ohne anwaltliche Beratung! Wenden Sie sich an einen spezialisierten Strafverteidiger, um Ihre Rechte zu wahren und Fehler zu vermeiden. Eine frühzeitige anwaltliche Begleitung kann die Folgen erheblich abmildern.
Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel – Ihr Ansprechpartner bei Zoll- und Steuerstrafverfahren
Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist Fachanwalt für Strafrecht sowie zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Mit Kanzleistandorten in Cottbus, Berlin und Kiel vertritt er bundesweit Mandanten, die wegen nicht angemeldeter Waren am Flughafen mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung oder einer Ordnungswidrigkeit konfrontiert sind.
Nutzen Sie die Möglichkeit zu einem kostenlosen Erstgespräch! Dr. Maik Bunzel ist unter 0151 21 778 788 erreichbar – auch per WhatsApp oder über das Kontaktformular auf dieser Seite. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um schwerwiegende rechtliche Konsequenzen zu vermeiden!
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