Zombie Fieber - Abmahnung C-Law für Maritim Pictures GmbH

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Die Kanzlei C-Law verschickt Abmahnungen im Auftrag der Maritim Pictures GmbH an Filesharer, denen vorgeworfen wird, den Film „Zombie Fieber“ illegal in Peer-to-Peer-Netzwerken angeboten zu haben. Betroffene sollen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und Schadensersatz in Höhe von € 850,00 bezahlen. 

Hafte ich als Abgemahnter für „Zombie Fieber“ automatisch?

Nein. Grundsätzlich haftet nur der Täter. Sofern Dritte den Upload veranlasst haben, kommt eine Haftung des Anschlussinhabers als Störer in Betracht, wenn er Aufklärungspflichten verletzt hat. Bestehen keine Pflichten, was der Bundesgerichtshof für Ehepartner und volljährige Kinder bejaht, fehlt es an der erforderlichen Verantwortlichkeit. Auf keinen Fall sollten Sie die Abmahnung ignorieren. Gehen Sie davon aus, dass tatsächlich jemand „Zombie Fieber“ von Ihrem Anschluss angeboten hat und C-Law das anhand der ermittelten IP-Adresse belegen kann.

Soll ich eine Unterlassungserklärung abgeben?

Nein. Der durch die Unterlassungserklärung begründete Unterlassungsvertrag ist unwiderruflich und kann lebenslang pro Verstoß Vertragsstrafen ab € 5.000,00 auslösen. Ist der Abgemahnte nicht verantwortlich, muss er die hochriskante Unterlassungserklärung nicht abgeben. Grundsätzlich sollten Sie keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei aufnehmen. 

C-Law-Abmahnung erhalten? Lieber gleich zum Spezialanwalt

Sparen Sie sich die stundenlange Suche in Foren nach einer geeigneten Verteidigungsstrategie. Meist wird hier pauschal zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Teilzahlung von € 100 oder € 150 geraten. In vielen Fällen ist das blanker Unfug. Ist der Anschlussinhaber nicht verantwortlich, muss er nichts bezahlen.

Die Anwaltskanzlei Hechler vertritt bundesweit tausende Abgemahnte. Ziel der Verteidigung ist grundsätzlich die Abwehr sämtlicher Forderungen. Sie erreichen uns Mo-So zwischen 08.00 und 20.00 Uhr telefonisch unter 07171 - 18 68 66. Im Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung klären wir Ihren Einzelfall. 

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