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Zugriffsbeschränkung bei Google bei Verleumdung – Was Sie wissen müssen

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Ein einziger negativer Satz im Internet kann für Unternehmen, Ärzte oder Selbstständige erheblichen Schaden anrichten, indem er zu Reputationsproblemen und wirtschaftlichen Schäden führt. Die Verleumdung, eine schwere Form der üblen Nachrede, offenbart sich oft in falschen negativen Bewertungen und verfälschten Erfahrungsberichten, die schnell via Google verbreitet werden. Es ist entscheidend, rasch zu reagieren und rechtliche Schritte einzuleiten, um eine Zugriffsbeschränkung bei Google zu erreichen und die Inhalte entfernen zu lassen. Betroffene haben Anspruch auf Unterlassung, Löschung und unter Umständen Schadensersatz. Die Zugriffsbeschränkung bei Google kann durch einen Antrag auf Entfernung, das Recht auf Vergessenwerden oder durch Meldung bei Google My Business erfolgen. Bei Ablehnung durch Google ist oft der Gerichtsweg erforderlich. Als Fachanwalt für IT-Recht mit Erfahrung im Reputationsmanagement biete ich Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegen Verleumdung im Internet, einschließlich der Zusammenarbeit mit Google, um Ihren guten Ruf und wirtschaftliche Interessen zu schützen.

Manchmal genügt ein einziger Satz im Internet, um ernsthaften Schaden zu verursachen. Für Unternehmen, Ärzte oder Selbstständige können verleumderische Beiträge bei Google oder in den Suchergebnissen gravierende Folgen haben. Immer häufiger erreichen mich Mandanten, die über gezielte Verleumdung über Google berichten. Die Veröffentlichung persönlicher Diffamierungen oder rufschädigender Behauptungen im Netz führen zu erheblichen Reputationsproblemen. Dabei taucht eine drängende Frage auf: Wie kann man Inhalte, die auf Google veröffentlicht wurden, rechtlich wirksam einschränken – und ist es überhaupt möglich, eine Zugriffsbeschränkung bei Google wegen Verleumdung zu erreichen?

Was meint Verleumdung bei Google überhaupt?

Verleumdung ist eine besonders schwere Form der üblen Nachrede. Wer über Google öffentlich unwahre Tatsachen oder beleidigende Werturteile verbreitet, kann die Grundlage für eine Verleumdung schaffen. Typische Beispiele sind falsche negative Bewertungen, verfälschte Erfahrungsberichte oder gezielt gestreute Gerüchte über Suchmaschinenergebnisse. Für Betroffene ist die Verbreitung solcher Inhalte nicht nur ärgerlich. Häufig entstehen dadurch wirtschaftliche Schäden, zum Beispiel durch den Verlust von Kunden.

Verleumderische Inhalte bei Google – Wege der Veröffentlichung

Inhalte, die als Verleumdung gelten können, erscheinen auf unterschiedlichen Wegen in den Google-Suchergebnissen. Besonders relevant sind:

  • Google Bewertungen und Rezensionen.
  • Eigene Webseiten, auf denen Dritte rufschädigende Inhalte veröffentlichen.
  • Foren, Blogs oder Bewertungsportale, deren Beiträge von Google indexiert werden.
  • Google My Business Einträge.

Unabhängig davon, wo der Eintrag zuerst veröffentlicht wurde, sorgt der Google-Algorithmus oft dafür, dass genau diese diffamierenden Inhalte schnell prominent in den Suchergebnissen erscheinen.

Warum ist eine rasche Reaktion entscheidend?

Verleumderische Inhalte verbreiten sich im Internet besonders schnell. Google indiziert neue Beiträge binnen weniger Stunden. Wer passiv bleibt, riskiert einen dauerhaften Imageschaden und wirtschaftliche Nachteile. Eine schnelle Strategiefindung und das Einleiten rechtlicher Schritte gegen die Veröffentlichung sind deshalb entscheidend. Die Zugriffsbeschränkung muss konsequent verfolgt werden, um den Schaden einzugrenzen.

Welche rechtlichen Ansprüche gibt es bei Verleumdung im Netz?

Als Betroffener stehen Ihnen verschiedene Ansprüche zur Verfügung. Im Vordergrund stehen:

  • Unterlassungsanspruch: Sie können verlangen, dass die verleumderischen Inhalte künftig nicht mehr veröffentlicht werden.
  • Löschungsanspruch: Inhalte müssen entfernt werden. Das umfasst die Originalseite und auch die Löschung aus den Suchergebnissen.
  • Schadensersatz: Unter Umständen kann auch ein finanzieller Ausgleich verlangt werden.

Diese Ansprüche richten sich zunächst gegen den Urheber, also die Person, die den verleumderischen Eintrag erstellt hat. In vielen Fällen bleibt diese aber anonym. Dann wird der Blick auf Google als Plattformbetreiber besonders relevant.

Möglichkeit der Zugriffsbeschränkung bei Google

Die Zugriffsbeschränkung bedeutet, dass der diffamierende Inhalt in den Suchergebnissen nicht mehr erscheint. Google bietet verschiedene Mechanismen an, um auf rechtliche Anfragen wegen Verleumdung zu reagieren. Hierzu zählen:

  • Der Antrag auf Entfernung von Suchergebnissen („Entfernung von Inhalten bei rechtlichen Gründen“).
  • Die Nutzung des sogenannten Rechts auf Vergessenwerden, welches eine Löschung personenbezogener Daten sicherstellt (nach Art. 17 DSGVO).
  • Meldeformulare bei Google My Business oder Google Maps für unangemessene Bewertungen.

Wichtig dabei ist: Die Suchmaschine selbst ist kein Gericht. Google prüft die Anfragen und entfernt nur Inhalte, bei denen ein klarer Rechtsverstoß dargelegt wird. Deshalb empfiehlt es sich, die Antragsstellung anwaltlich begleiten zu lassen.

So gehen Sie gezielt vor – Schritt-für-Schritt-Strategie

  1. Beweise sichern: Machen Sie Screenshots der diffamierenden Inhalte. Dokumentieren Sie alle relevanten Links und Veröffentlichungsdaten.
  2. Rechtliche Einordnung: Lassen Sie mit anwaltlicher Unterstützung prüfen, ob es sich tatsächlich um eine Verleumdung handelt. Nicht jede negative Bewertung erfüllt den Straftatbestand.
  3. Kontakt mit dem Plattformbetreiber: Versuchen Sie, zuerst den Portalbetreiber zu kontaktieren, um eine freiwillige Löschung zu erreichen.
  4. Antrag bei Google: Stellen Sie einen Antrag auf Entfernung aus den Suchergebnissen. Argumentieren Sie klar und fachlich, warum der Inhalt Ihre Rechte verletzt.
  5. Rechtliche Schritte gegen den Urheber: Ist dieser bekannt, können Sie direkt gegen ihn vorgehen. Bleibt die Person anonym, richten sich die Maßnahmen primär gegen Google.

Besonderheiten beim „Recht auf Vergessenwerden“

Das sogenannte Recht auf Vergessenwerden wurde durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs geschaffen. Es ermöglicht Privatpersonen und Unternehmen, die Löschung von personenbezogenen Daten aus Suchmaschinen zu verlangen. Voraussetzung ist, dass die Informationen unrechtmäßig oder unangemessen sind – etwa, wenn eine unwahre Tatsachenbehauptung oder rufschädigende Verleumdung vorliegt. Google muss diesen Antrag sorgfältig abwägen, bevor Suchtreffer gelöscht werden.

Was tun bei Ablehnung durch Google?

Nicht jeder Antrag wird von Google akzeptiert. Eine Ablehnung ist möglich, wenn der Inhalt nach Bewertung von Google keinen klaren Verstoß gegen geltendes Recht darstellt. Auch öffentliches Interesse an der Information kann zur Ablehnung führen. In diesem Fall bleibt oft nur der Gang zum Gericht. Dort kann die Löschung notfalls durch eine einstweilige Verfügung durchgesetzt werden. Die Erfahrung zeigt, dass konsequentes und rechtlich fundiertes Vorgehen die Erfolgschancen auf eine Zugriffsbeschränkung deutlich erhöht.

Was gilt für Bewertungen auf Google My Business und Google Maps?

Für Unternehmen, Ärzte oder Selbständige sind speziell Google-Bewertungen ein sensibles Thema. Eine schlechte oder gar verleumderische Bewertung kann schnell potenzielle Kunden abschrecken. Auch hier ist eine Zugriffsbeschränkung möglich. Melden Sie den Inhalt bei Google mit entsprechender Begründung. Kommt Google Ihrer Bitte innerhalb von sieben Tagen nicht nach, sollte anwaltliche Unterstützung hinzugezogen werden.

Welche Chancen und Grenzen gibt es in der Praxis?

Die Praxis zeigt: Viele diffamierende Inhalte werden nach hinreichender Darstellung des Rechtsverstoßes entfernt, insbesondere, wenn der Antrag juristisch präzise vorbereitet ist. Dennoch ist die endgültige Durchsetzung einer Zugriffsbeschränkung ein komplexer Prozess. Google wägt genau ab, ob eine Löschung gerechtfertigt ist. In manchen Fällen besteht eine Grenze, etwa wenn eine Meinungsäußerung noch nicht den Bereich der Verleumdung überschreitet. Hier hilft eine genaue rechtliche Analyse.

Wie kann ich Sie unterstützen?

Als Fachanwalt für IT-Recht mit umfassender Erfahrung im Bereich Reputationsmanagement biete ich Ihnen individuelle Unterstützung bei allen Schritten zur Zugriffsbeschränkung. Ich prüfe sorgfältig, ob eine Verleumdung vorliegt und wie Sie am besten dagegen vorgehen. Im engen Austausch mit Google, Bewertungsplattformen und – falls notwendig – vor Gericht setze ich Ihre Rechte durch. Ziel ist es, Ihren guten Ruf zu schützen und die wirtschaftlichen Auswirkungen zu begrenzen.

Fazit: Zugriffsbeschränkung bei Google-Verleumdung ist möglich – mit Strategie und Erfahrung

Verleumderische Inhalte im Internet sind für Unternehmen, Selbständige und Ärzte ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Die Zugriffsbeschränkung über Google ist in rechtlich eindeutigen Fällen möglich, erfordert aber fundierte Vorbereitung, Strategie und schnelle Reaktion. Dokumentieren Sie Beweise, handeln Sie entschlossen und holen Sie sich anwaltlichen Rat. Nur so lässt sich Ihr guter Ruf im digitalen Raum nachhaltig schützen. Wenn Sie schnelle und kompetente Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen mit meiner Expertise zur Verfügung.

Kontaktieren Sie mich gerne für eine individuelle Erstberatung – gemeinsam finden wir eine Lösung, wie wir Ihre Rechte bei Google wirksam durchsetzen können.

Foto(s): Thomas Feil

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