Zurichswift – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Anlegern ist zwingend davor abzuraten, über die Handelsplattform Zurichswift, die auf ihrer Homepage unter der Domain zurichswift.net, den Handel mit Währungspaaren (Forex) sowie den Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) anbietet, abzuwickeln.

Laut dem Internetauftritt soll die Zurichswift GmbH von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert sein und in der Förrlibuckstrasse 10, 8005 Zürich, Schweiz, über eine Niederlassung verfügen, wobei sie unter der Emailadresse: support@zurichswift.net erreichbar wäre.

Die Firma Zurichswift wirbt damit, mehr als ein Broker zu sein und ein vertrauenswürdiges Handelsökosystem anzubieten, das es den Kunden ermöglichen würde, schneller und einfacher ihren eigenen Erfolg zu erzielen. Die Firma Zurichswift wäre ein globaler Multi-Asset-Broker, der über mehr als zehn Jahre Markterfahrung verfügen würde, wobei die Firma Zurichswift mittlerweile über 1.000 Mitarbeiter in mehr als 30 Niederlassungen weltweit beschäftigen würde.

Sämtliche vorgenannten Angaben sind falsch.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilte weder einer ZurichSwift GmbH noch der ZurichSwift AG eine Erlaubnis Handelsgeschäfte über die Handelsplattform anzubieten.

Auch vor weiteren Webseiten, die sich vom Inhalt, Design und Aufbau kaum von der Seite der Firma Zurichswift unterscheiden, warnt die BaFin. Es handelt sich hierbei um die Webseiten mib40.org und trindentfm.com.

Die Firma Zurichswift verfügt über keine Genehmigung der BaFin.

Die Verantwortlichen der Firma Zurichswift machen folglich auf ihrer Homepage falsche Angaben zu einer Regulierung durch die BaFin und täuschen Anleger dadurch gezielt.

Die eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) warnte mittlerweile vor der Firma ZurichSwift AG und teilte mit, dass die entsprechende Firma über keinen Handelsregistereintrag verfügen würde. Sie nahm die Firma Zurichswift auf ihre Warnliste.

Neben den vorgenannten falschen Angaben sind auch die Angaben der Firma Zurichswift zu den mehr als zehn Jahren Markterfahrung bzw. zu den 1.000 Mitarbeitern in mehr als 30 Niederlassungen weltweit falsch.

Es ist davon auszugehen, dass die Firma Zurichswift betrügerisch agiert, nachdem nur falsche Angaben auf der Webseite enthalten sind.

Auch ein rechtsverbindliches Impressum mit einem Hinweis auf die vertretungsberechtigten Organe der Firma ZurichSwift GmbH bzw. der Firma ZurichSwift AG fehlt. Ein solches Impressum ist von Gesetzes wegen zwingend vorgeschrieben.

Anleger, die bei der Plattform Zurichswift investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

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+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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