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Vorsicht bei privater Nutzung von dienstlichen Mobiltelefonen
Vorsicht bei privater Nutzung von dienstlichen Mobiltelefonen
| 17.04.2012 von Rechtsanwalt Martin Klein
Bei begründetem Verdacht: Private Telefonate mit dem Diensthandy können eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Arbeitgeber stellen ihren Angestellten oftmals Betriebsmittel zur Verfügung, um ihnen das Arbeiten von zu Hause aus zu …