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Praxisbesonderheit in der Richtgrößenprüfung
Praxisbesonderheit in der Richtgrößenprüfung
| 24.04.2007 von Speckhardt & Coll. Rechtsanwälte
Alle Vertragsärzte sind zur Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Richtgrößen in der Arzneimittelverordnung verpflichtet. Bundesweit sind diesbezüglich die Richtgrößenprüfungen voll im Gange. Überschreitet ein Arzt Richtgrößen um mehr als …