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Zugefrorene Wasserleitungen: wer haftet - Mieter oder Vermieter?
Zugefrorene Wasserleitungen: wer haftet - Mieter oder Vermieter?
| 07.02.2012 von Heinz Rechtsanwälte
Wasserschäden im Gebäude dürften mit das Schlimmste sein, was Eigentümern/Vermietern aber auch Mietern passieren kann. Oft werden sie erst spät entdeckt, der Schaden ist häufig bereits groß. Häufige Ursache für Wasserschäden sind …
Sturz bei Eisglätte und Schneeglätte - Wer zahlt?
Sturz bei Eisglätte und Schneeglätte - Wer zahlt?
| 11.12.2008 von Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB
Alle Jahre wieder steigt bei Schnee und Glatteis die Unfall- bzw. Sturzgefahr. Aber wer muss zahlen? Diese Frage stellen sich bei winterlichen Verhältnissen viele Betroffene, aber auch Hauseigentümer und Unternehmer. Grundsätzlich ist die …
Eigenbedarf: Kündigungsverzicht erfordert Schriftform
Eigenbedarf: Kündigungsverzicht erfordert Schriftform
| 27.06.2007 von Speckhardt & Coll. Rechtsanwälte
In einer Entscheidung aus dem April 2007 hat der BGH nunmher klärend entscheiden: Ein Verzicht des Vermieters auf das Recht, das Wohnraummietverhältnis wegen Eigenbedarfs zu kündigen, bedarf - wie der gesamte Mietvertrag - gemäß § 550 Satz …
Mieter muss für fehlerhafte Rechtsberatung durch Mietverein selbst einstehen
Mieter muss für fehlerhafte Rechtsberatung durch Mietverein selbst einstehen
| 24.04.2007 von Speckhardt & Coll. Rechtsanwälte
Mieter müssen bei fehlerhafter Rechtsberatung selbst für die Folgen aufkommen. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 102/06). Im aktuellen Fall hatte ein Mietverein einem Mieter fälschlicherweise geraten, die …
Vermieter muss nicht für seine Mieter haften
Vermieter muss nicht für seine Mieter haften
| 24.04.2007 von Speckhardt & Coll. Rechtsanwälte
Wenn der Mieter Schäden bei Dritten verursacht, muss der Vermieter dafür in der Regel nicht aufkommen. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof (Az.: V ZR 26/05). Im aktuellen Fall eines Mieters hatte es in der Wohnung gebrannt. Der …
Betriebskosten: Mehr als zehnprozentige Steigerung gegenüber dem Vorjahr
Betriebskosten: Mehr als zehnprozentige Steigerung gegenüber dem Vorjahr
| 02.04.2007 von Speckhardt & Coll. Rechtsanwälte
Sind einzelne Positionen der Betriebskosten gegenüber dem Vorjahr jeweils um 10 % gestiegen, obliegt es dem Vermieter, dafür nachvollziehbare Gründe anzugeben. Wird dies nicht im einzelnen dargelegt und deren Unvermeidbarkeit nicht im …