31 Ergebnisse
Suche wird geladen …
|
29.09.2017
von Rechtsanwalt Johannes Richard
Hier in der Kanzlei wurde erneut eine Abmahnung der Kanzlei Schroeder für die MissionDirect UG (haftungsbeschränkt) zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur …
|
01.06.2016
von Dr. Scholz & Weispfenning Rechtsanwälte
Erfindungen von Mitarbeitern im Dienst haben ein nicht zu unterschätzendes Konfliktpotenzial – gerade in Vergütungsfragen. Deshalb sollten rechtzeitig individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Ob das Arbeitnehmererfindungsgesetz …
|
13.05.2016
von Rechtsanwalt Thomas Ritter
Erfindungen von Mitarbeitern im Dienst haben ein nicht zu unterschätzendes Konfliktpotenzial – gerade in Vergütungsfragen. Deshalb sollten rechtzeitig individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Ob das Arbeitnehmererfindungsgesetz …
|
11.06.2013
von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte
Social Media- Online-Reputation neues wirtschaftliches Standbein zum Erfolg - von Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt Was müssen wir alles hinnehmen? Heute hipp und morgen flopp? Welche Macht hat das Medium Internet und im Besonderen die …
|
31.05.2013
von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte
Wie wichtig ist die Unternehmensdarstellung im Internet-was bedeutet Social Media? - von Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt Lage, Lage, Lage dann hatte man die halbe Miete schon verdient oder ein super Angebot und der Weg für den Auftrag war …
|
06.12.2012
von Rechtsanwalt Axel Dreyer LL.M. Gewerblicher Rechtsschutz
Die weitaus meisten Erfindungen in Deutschland werden nicht von unabhängigen Einzelerfindern gemacht, sondern von Arbeitnehmern im Auftrag des Arbeitgebers. Das Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbNErfG) regelt die Überleitung der Rechte an …
|
11.01.2011
von Rechtsanwalt Axel Dreyer LL.M. Gewerblicher Rechtsschutz
Es kommt nicht selten vor, dass Arbeitnehmer nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen entweder selbst ein Konkurrenzunternehmen gründen oder eine Tätigkeit bei einem Konkurrenten aufnehmen und die Kunden des ehemaligen Arbeitgebers …