59 Ergebnisse für Erbrecht

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Recht für jedermann – die Testamenstvollstreckung
Recht für jedermann – die Testamenstvollstreckung
| 05.08.2017 von Krau Rechtsanwälte Fachanwalt Notar
… oder einen vergleichbaren Berufsträger, etwa einen Steuerberater. Rechtsanwalt Andreas Krau ist von der Deutschen Vereinigung für Erbrechts- und Vermögensnachfolge als Testamentsvollstrecker geprüft und zertifiziert worden. Die Vergütung für …
Recht für jedermann – Ausgleichspflicht unter Abkömmlingen/Erben
Recht für jedermann – Ausgleichspflicht unter Abkömmlingen/Erben
| 04.08.2017 von Krau Rechtsanwälte Fachanwalt Notar
… der nach intensiver Erörterung des Sachverhalts eine gemeinsame Lösung mit den Mandanten und Erben entwickelt. Beste Empfehlungen, Ihr Rechtsanwalt Andreas Krau Fachanwalt für Erbrecht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Recht für jedermann – wie man durch Fehler im Erbfall viel Geld vernichten kann
Recht für jedermann – wie man durch Fehler im Erbfall viel Geld vernichten kann
| 03.08.2017 von Krau Rechtsanwälte Fachanwalt Notar
Erbrecht ist nicht einfach. Die Rechtsprechung entwickelt sich fort. Verwandte Rechtsmaterien, wie Sozialrecht und Steuerrecht, ändern sich häufig. Die Gerichte müssen sich daher oft mit Schadensersatzfällen befassen, in denen Berater …
Recht für jedermann – ist unser Pflichtteilsrecht noch zeitgemäß?
Recht für jedermann – ist unser Pflichtteilsrecht noch zeitgemäß?
| 02.08.2017 von Krau Rechtsanwälte Fachanwalt Notar
Artikel 14 des Grundgesetzes garantiert für jedermann das Eigentum und das Erbrecht. Aber mit den Regelungen über den Pflichtteil hat der Gesetzgeber eine „faktische Entmündigung“ des Erblassers vorgenommen. Das Pflichtteilsrecht bedeutet …
Warum Geschiedene und getrennt Lebende ein Testament benötigen
Warum Geschiedene und getrennt Lebende ein Testament benötigen
| 10.04.2017 von Rechtsanwältin Carmen Eifert
… Testament widerrufen und ein neues Testament errichten. Bereits ab der Trennung vom Ex-Partner entstehen viele Fragen und treten häufig Probleme auf. Bei der optimalen Gestaltung Ihres Testamentes und bei sämtlichen Problemen aus dem Familien- und Erbrecht stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Beste Empfehlungen Ihre Rechtsanwältin Carmen Eifert
Recht für jedermann: Die Bindungswirkung beim gemeinschaftlichen Testament
Recht für jedermann: Die Bindungswirkung beim gemeinschaftlichen Testament
| 08.08.2015 von Krau Rechtsanwälte Fachanwalt Notar
… Es tritt eine Bindung an die wechselbezüglichen Verfügungen ein. Erbrechtliche Verfügungen sind nach § 2270 BGB wechselbezüglich, wenn sie voneinander abhängig sind, so dass jede Verfügung mit der anderen stehen und fallen …
Recht für jedermann: Die neue EU-Erbrechtsverordnung
Recht für jedermann: Die neue EU-Erbrechtsverordnung
| 16.04.2015 von Krau Rechtsanwälte Fachanwalt Notar
In der EU gibt es jährlich etwa 450.000 Erbfälle mit einem Nachlassvermögen von etwa 120 Milliarden Euro. 2012 gab es in der EU 27 unterschiedliche Rechtsordnungen. Ein Teil dieser Erbfälle berührt das Recht mehrerer Mitgliedsstaaten, sei …
Recht für Jedermann: Testament, Erbvertrag, gemeinschaftliches Testament - was ist das Richtige für mich?
Recht für Jedermann: Testament, Erbvertrag, gemeinschaftliches Testament - was ist das Richtige für mich?
| 17.09.2014 von Krau Rechtsanwälte Fachanwalt Notar
… Das BGB hält in seinem 5. Buch, dem Erbrecht eine Fülle von Regelungen bereit, die es jedem von Ihnen ermöglichen werden, Ihre ganz persönlichen Vorstellungen hinsichtlich Ihrer Vermögensnachfolge optimal zu gestalten. Jeder Fall ist anders …
Recht für Jedermann: Unternehmensnachfolge - wenn der Chef verstirbt und keiner weiß, wie es weitergeht
Recht für Jedermann: Unternehmensnachfolge - wenn der Chef verstirbt und keiner weiß, wie es weitergeht
| 16.09.2014 von Krau Rechtsanwälte Fachanwalt Notar
… Regelungen stets den erbrechtlichen Regelungen vorgehen. Anders gesagt: Nur was der Gesellschaftsvertrag überhaupt vererblich erklärt und wie er es für vererblich erklärt, kann durch ein Testament auch tatsächlich vererbt werden! Hierbei bedarf …
Recht für Jedermann: Die Haftung des Erben für den überschuldeten Nachlass
Recht für Jedermann: Die Haftung des Erben für den überschuldeten Nachlass
| 09.09.2014 von Krau Rechtsanwälte Fachanwalt Notar
von Rechtsanwalt Andreas Krau Mit dem Erbfall geht das Vermögen des Erblassers im Wege der sogenannten Universalsukzession ohne weiteres als Ganzes auf den Erben über. Der Erbe folgt damit dem Erblasser in dessen Rechtsposition nach, ohne …
Recht für Jedermann - Was ist nach einem Todesfall zu tun?
Recht für Jedermann - Was ist nach einem Todesfall zu tun?
| 05.09.2014 von Krau Rechtsanwälte Fachanwalt Notar
… entstehen, wenn bei Unfallversicherungen mit Leistungen im Todesfall und Lebensversicherungen Bezugsrecht und Erbrecht auseinander fallen. Hier kann der Erbe durch einen rechtzeitigen Widerruf des Schenkungsangebotes des Erblassers …