50 Ergebnisse

Suche wird geladen …

Dublin II-Verordnung: Keine Rücküberstellung bei Ablauf der Frist von 3 Monaten nach Antragstellung
Dublin II-Verordnung: Keine Rücküberstellung bei Ablauf der Frist von 3 Monaten nach Antragstellung
| 22.01.2013 von Rechtsanwalt Ulrich Hekler
Hält die Bundesrepublik Deutschland einen anderen Mitgliedsstaat für die Prüfung des Asylantrags für zuständig, so muss die BRD innerhalb von drei Monaten nach Einreichung des Antrags nach der Dublin-II-Verordnung, den anderen …
Säumnis der Behörden im Hinblick. Verpflichtungen aus Prozessvergleiche/Urteile
Säumnis der Behörden im Hinblick. Verpflichtungen aus Prozessvergleiche/Urteile
17.01.2013 von Rechtsanwalt Ulrich Hekler
Häufig stellt sich in der Praxis das Problem, dass Behörden Verpflichtungen aus Vergleichen oder Urteilen nicht nachkommen. Gerade hier ist anwaltliche Hilfe praktisch unentbehrlich, da hierzu Anträge beim Verwaltungsgericht eingelegt …