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21.01.2013
von Rechtsanwalt Ulrich Hekler
Das Landessozialgericht BaWÜ hatte über die Frage zu entscheiden, ob ein Banküberfall mit einer ungeladenen Schreckschusswaffe mit den Worten „Geld her, das ist kein Spaß!" ein „ tätlicher Angriff" im Sinne des OEG ist. Das LSG Heilbronn …