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Kein Schutz vor fristloser Kündigung für säumige Mieter trotz länger zurückliegender Mietrückstände
Kein Schutz vor fristloser Kündigung für säumige Mieter trotz länger zurückliegender Mietrückstände
| 03.08.2016 von Rechtsanwältin Dr. Silke Ackermann
In einem interessanten Urteil vom 13.07.2016 hat der BGH entschieden, dass eine fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Mietrückständen auch längere Zeit nach Kenntnis des Vermieters von den Mietrückständen noch wirksam ist. In …