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11.07.2017
von WIGU – Borufka, Heiling & Rößler
1. Kernpunkte der Reform Die zahlreichen Neuerungen durch das „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“, das zum 01.01.2018 in Kraft tritt, werden Baupraktiker, Juristen wie auch …