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Bewertungen

MP

von M. P. am 27.01.2014 um 01:26 Uhr

Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
Weiss gar nicht was ich denn vorangegangenen Bewertungen noch hinzufügen soll. Würde jederzeit wieder die Fachkompetenz von Herrn RA Reckling in Anspruch nehmen.
Widerspruch erfolgreich, Prüfung bestanden, Diplom an der Wand.
DANKE!!!!!
ET

von E. T. am 24.01.2014 um 00:40 Uhr

Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
Herr Reckling hat durch seine kompetente und einfühlsame Art überzeugt! Sowohl per mail als auch telefonisch sehr guter und schneller Kontakt.
Widerspruch war erfolgreich! Wärmstens zu empfehlen!
BE

von B. E. am 22.01.2014 um 20:33 Uhr

Studienplatzklage
Schulrecht
Sehr gut Beratung, absolut fair im Preis (auch keine unnötigen Kosten oder Verfahren) und es hat geholfen, ich habe ein Studienplatz! :))
FK

von F. K. am 22.01.2014 um 15:48 Uhr

Sehr gute Unterstützung gegen die NBS Hamburg / Northern Business School
Verwaltungsrecht
Sehr gute Unterstützung gegen die NBS Hamburg / Northern Business School:
Die Kanzlei, in meinem Fall Anwalt Herr Reckling, ist offensichtlich (u.a.) im Prüfungsrecht spezialisiert. Meine Anliegen - z.B. falsche Umsetzung einer Prüfungsordnung, fehlerhafte Klausuren und Fehler bei der Notenvergabe - waren für Herrn Reckling nicht unbekannt. Ein langes Einlesen in die Thematik war nicht erforderlich, mit der Vertretung konnte direkt begonnen werden. Vor Gericht wusste der Anwalt selbst Richter und Gegenseite mit seiner Sachkenntnis zu überzeugen, da selbst diese nicht so tief mit der Materie vertraut waren.
Ich kann bei Problemen mit Hochschulen die Kanzlei nur empfehlen, man fühlt sich während der kompletten Vertretungszeit exzellent aufgehoben!
PP

von P. P. am 22.01.2014 um 11:46 Uhr

Tolle Anwälte in Sachen negative-Bewertungen (eBay) und auch sonstige Anliegen! Sehr bemüht!
eBay & Recht
Tolle Anwälte! Jederzeit wieder!
YL

von Y. L. am 21.01.2014 um 14:38 Uhr

Öffentliches Recht
Öffentliches Recht
Herr Reckling hat sich immer um meine Belange ausführlich gekümmert. Die Beratung war stets kompetent und sachlich fundiert. Ich habe mich bei diesem Anwalt stets gut beraten und gut aufgehoben gefühlt. Über eine schlechte Erreichbarkeit kann ich mich nicht beklagen. Eine telefonische Kontaktaufnahme oder auch per E-Mail war nie ein Problem. Es wird binnen kurzer Zeit zurückgerufen. Herr Reckling ist stets sehr einfühlsam mit meinen Belangen umgegangen und hat sich viel Zeit für die von mir gestellten Fragen genommen. Das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt ebenfalls. Absolute Empfehlung, einfach nur top!
MZ

von M. Z. am 12.01.2014 um 20:46 Uhr

Prüfungsanfechtung
Verwaltungsrecht
Insgesamt positiv und sehr zufriedenstellend, leider aber etwas schwer zu erreichen. Bei Gesrprächen wird sich dann allerdings viel Zeit genommen und ausführlich beraten.
Alles berücksichtigt ist die Kanzlei aber weiterzuempfehlen und Herr Reckling stets ein kompetenter und freundlicher Ansprechpartner.
JL

von J. L. am 06.01.2014 um 21:26 Uhr

Studienplatzklage
Verwaltungsrecht
Herr Reckling erwies sich als überaus kompetenter Vertreter unseres Anliegens. Mit überzeugendem Sachverstand, absoluter Zielstrebigkeit und für uns,durch hervorragende Information und Kommunikation,nachvollziehbaren Schritten, führte seine Arbeit zum Erfolg.Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Wir werden Sie bei Bedarf wärmstens weiter empfehlen
SR

von S. R. am 10.12.2013 um 10:55 Uhr

Anfechtung mündliche Prüfung
Verwaltungsrecht
Herr RA Reckling war immer zur Stelle und hat u.a. lange Telefonate mit mir geführt, um jedes Detail meiner Prüfungsanfechtung zu berücksichtigen. Letztendlich war meine Prüfungsanfechtung erfolgreich!!! Herzlichen Dank! Bin rundum zufrieden mit dem sehr guten Service und der kompetenten Arbeit dieser Kanzlei und kann sie nur wärmstens weiter empfehlen.
AD

von A. D. am 09.10.2013 um 09:07 Uhr

Prüfungsanfechtung
Verwaltungsrecht
Herr Reckling hat sich immer viel Zeit am Telefon genommen, um alle Fragen umfassend und zielgerichtet zu erläutern.
Die ständig freundliche und das Verfahren leitende Art erleichtert die Zusammenarbeit.
Zusammenfassend auf den Punkt gebracht:
Die Prüfungsanfechtung war erfolgreich!