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von S. C. am 01.07.2025 um 20:52 Uhr
Schulplatzklage
Schulrecht
Wir möchten uns von Herzen bei Herrn Reckling bedanken – für seine außergewöhnlich engagierte, kompetente und erfolgreiche Vertretung im Schulrecht. Schon vom allerersten Gespräch an war klar: Wir sind hier in den besten Händen. Herr…

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                                       Rechtsanwalt Christian Reckling

(Fachanwalt für Verwaltungsrecht)

Benötigen Sie kompetente Unterstützung bei der erfolgreichen Anfechtung einer (juristischen) Prüfungsnote

Sind Sie mit Ihrer dienstlichen Regel- oder Anlassbeurteilung durch Ihren Dienstherrn nicht zufrieden und wurden bei einer Auswahlentscheidung nicht berücksichtigt? 

Sind Sie mit einer Schulnote, einer Versetzungsentscheidung oder einer Schulplatzzuweisung nicht einverstanden?

Wollen Sie zielgerichtet einen Studienplatz einklagen? 

Herr Rechtsanwalt Christian Reckling ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und steht Ihnen in diesen und vielen weiteren Frage- und Problemstellungen aus dem Bereich des Bildungs-, Prüfungs-, Hochschul- und Beamtenrechts mit seiner langjährigen anwaltlichen Erfahrung zur Seite und kann Ihnen sicher, zielorientiert und kompetent weiterhelfen. 


Seine Tätigkeitschwerpunkte liegen in den Bereichen:


Besonders im Bereich des Bildungs-, Prüfungs-, Hochschul- und Schulrechts konnte Rechtsanwalt Christian Reckling in seiner bisherigen anwaltlichen Praxis große Erfahrungen sammeln. Dabei ist der Bereich des Prüfungsrechts mitunter nicht selten von starken Emotionen geprägt und erfordert daher vom Rechtsbeistand viel Erfahrung und Kompetenz gepaart mit Sensibilität und Fingerspitzengefühl. 

Wohl kaum eine andere Note ist dabei so entscheidend wie die des juristischen Staatsexamens. Gerade für Juristen spielt die Gesamtnote beider Staatsexamina eine essenzielle Rolle, da der weitere berufliche Werdegang entscheidend von den erzielten Noten abhängt. Das Schlüsselwort lautet „Prädikatsexamen", das jeder angehende Jurist erreichen möchte. Aber auch die Abschlussnoten anderer staatlicher Examina sind nicht unbedeutend für die berufliche Entwicklung der Examenskandidaten. Auch sonstige Hochschulprüfungen (mündlich/schriftlich/elektronisch) können erfolgreich angefochten werden. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Bachelornote in aller Regel ausschlaggebend für den Zugang zum Masterstudium ist. Aber auch ungerechtfertigte Abiturnoten, Zeugnisnoten sowie ungerechtfertigte Ordnungsmaßnahmen gegenüber Schülerinnen und Schülern zählen zum Tätigkeitsgebiet von Herrn Rechtsanwalt Reckling.

Rechtsanwalt Christian Reckling vertritt und berät Sie bei allen Fragen rund um das Bildungsrecht bundesweit

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Hier können Sie direkt online einen Termin für eine Erstberatung buchen. Bei Studienplatzklagen und bei Examensanfechtungen Jura sind diese kostenlos. Buchung

Ein weiterer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit  liegt im Bereich der Studien- sowie Masterstudienplatzklagen. So konnte Rechtsanwalt Christian Reckling in den vergangenen dreizehn Jahren seiner anwaltlichen Tätigkeit zahlreichen Mandanten zum gewünschten Studienplatz verhelfen. 

Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Christian Reckling auch im Schulrecht tätig und führt dabei auch bundesweit die sog. Schulplatzklagen durch. Aber auch ungerechtfertigte Abiturnoten, Zeugnisnoten sowie ungerechtfertigte Ordnungsmaßnahmen gegenüber Schülerinnen und Schülern zählen zum Tätigkeitsgebiet von Herrn Rechtsanwalt Reckling. 

Zudem berät und vertritt Rechtsanwalt Christian Reckling auch (private) Hochschulen (u.a. die SRH Hochschulen Heidelberg und Berlin, die EBS Universität für Wirtschaft und Recht), insbesondere bei der Erstellung und Überprüfung von Studien- und Prüfungsordnungen, aber auch im Falle von Programmakkreditierungen. Dabei hält Rechtsanwalt Christian Reckling auch regelmäßig Vorträge über die aktuellen Entwicklungen im Hochschul- und Prüfungsrecht.

Er ist zudem Betreiber und Gründer der Portale zum Prüfungs-, Beamten- und Schulrecht www.facebook.com/pruefunganfechten,  www.facebook.com/SchuleundRecht, https://www.facebook.com/studienplatzplagen und Beamtenrecht-Rechte-und-Pflichten, auf denen er regelmäßig über aktuelle Entwicklungen, Tendenzen und neue Entscheidungen im Prüfungs-, Beamten-, Hochschulzulassungs- und Schulrecht informiert.

Im Beamtenrecht ist Rechtsanwalt Christian Reckling bundesweit tätig und führte u.a. ein Eil- und Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zur Frage der Dienstpostenbündelung (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 -, Rn. 1-65) . Zudem betreibt Rechtsanwalt Christian Reckling auch das Online-Portal zum Beamtenrecht, auf dem er regelmäßig über aktuelle Entwicklungen im Beamtenrecht berichtet. 

In den genannten Rechtsgebieten hat Rechtsanwalt Christian Reckling zahlreiche Vorträge an Hochschulen gehalten, veröffentlicht regelmäßig Beiträge und gibt Interviews zu rechtlichen Fragen:

Zudem war Herr Rechtsanwalt Reckling Lehrbeauftragter der Akademie der Polizei Hamburg und vertritt nunmehr Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte für den Zugang zum Laufbahnabschnitt I und II. Ebenso war er mehrere Jahre lang als Dozent für das juristische Repetitorium hemmer in Norddeutschland tätig. 

Weitere Informationen über Herrn Rechtsanwalt Christian Reckling finden Sie unter: www.facebook.com/pruefunganfechten und www.facebook.com/SchuleundRecht; https://www.pruefungsrecht.legal; https://www.teipel.law/kanzlei; https://www.facebook.com/studienplatzplagen; https://www.facebook.com/reckling.law

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SC

von S. C. am 01.07.2025 um 20:52 Uhr

Schulplatzklage
Schulrecht
Wir möchten uns von Herzen bei Herrn Reckling bedanken – für seine außergewöhnlich engagierte, kompetente und erfolgreiche Vertretung im Schulrecht. Schon vom allerersten Gespräch an war klar: Wir sind hier in den besten Händen. Herr Reckling hat uns vom Beginn bis zum erfolgreichen Abschluss des Verfahrens mit höchster Professionalität begleitet. Er hat sich Zeit genommen, unsere Situation genau zu verstehen, alles transparent erklärt und stets mit einem klaren Plan agiert. Dank seines entschlossenen und fachlich versierten Vorgehens hat unsere Tochter nun doch einen Platz an ihrer absoluten Wunschschule erhalten – für uns als Familie ein riesiger Erfolg und eine große Erleichterung. Die gesamte Kommunikation mit Herrn Reckling verlief jederzeit schnell, freundlich und auf den Punkt. Keine Frage blieb unbeantwortet, kein Schritt war unklar. Wir haben uns während des gesamten Prozesses absolut sicher und gut beraten gefühlt. Besonders hervorzuheben ist nicht nur seine juristische Kompetenz, sondern auch die Ruhe und Souveränität, mit der er uns begleitet hat – selbst in Phasen, in denen wir nervös oder unsicher waren. Herr Reckling hatte bereits vor einigen Jahren auch meine Schwester erfolgreich bei einer Studienplatzklage vertreten. Schon damals war die Zusammenarbeit exzellent. Wir können Herrn Reckling uneingeschränkt weiterempfehlen – er ist fachlich top, menschlich angenehm und absolut zuverlässig. Für uns war alles perfekt. Nochmals ein ganz großes und aufrichtiges Dankeschön für Ihren Einsatz, Herr Reckling!
Vielen Dank für die positive Bewertung. Es hat mich sehr gefreut, dass Ihre Tochter den Wunschschulplatz erhalten hat. Das Schulrecht ist ein sensibler und dabei ein emotionaler Bereich, der viel Fingerspitzengefühl benötigt. Dabei ist es mir besonders wichtig, die von Ihnen erwähnte Ruhe gegenüber den Eltern unserer Mandantinnen und Mandanten auszustrahlen, wohlwissend, dass die Ablehnung des Wunschschulplatzes sehr belastend ist. Ich wünsche Ihrer Tochter alles Gute und viel Erfolg beim Schulstart.
BD

von B. D. am 28.02.2025 um 11:49 Uhr

Wiedereinstellung Beamtenverhältnis
Beamtenrecht
Herr Reckling, hat mich umfangreich beraten und war unglaublich schnell erreichbar per Teams/E-mail oder telefonisch und das auch kurzfristig. Das buchen von Teams-Besprechungsterminen über ein Tool ist in der heutigen Zeit ein Segen! Er hat sich viel Zeit genommen meine teilweise umfangreichen Fragen zu beantworten. Ich habe mich gut aufgehoben gefühlt!
Vielen Dank für die tolle Bewertung. Die Gegenseite war doch - trotz der herrschenden Rechtsprechung - auf dem Holzweg und ließ sich erst durch ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren überzeugen, dass ein Folgenbeseitigungsanspruch, mithin ein Anspruch auf Wiedereinstellung in das Beamtenverhältnis besteht. Dabei war es mir ein besonderes Anliegen, Ihren Anspruch auch schnellstmöglich durchzusetzen und auf die taktische Spielchen der Gegenseite nicht einzugehen, da die Zeit gegen uns spielte. Am Ende hat alles wunderbar geklappt und die Ernennungsurkunde wurde ausgehändigt. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
NR

von N. R. am 30.12.2024 um 16:33 Uhr

Anfechtung einer dienstlichen Regelbeurteilung
Beamtenrecht
Herr RA Reckling hat mich über die Dauer von gut 2 Monaten im rein virtuellen Raum im Entscheidungsprozess hinsichtlich der Anfechtung meiner dienstlichen Regelbeurteilung kompetent, professionell und vertrauenerweckend wertfrei begleitet. Sowohl der telefonische als auch der schriftliche Kontakt zwischen uns lief absolut verlässlich und von seiner Seite aus stets sehr, sehr zügig. Besonders geschätzt habe ich den direkten und persönlichen email- Draht zu ihm selbst (ohne zwischengeschaltetes "Vorzimmer"), der nach Erledigung der digitalen Formalitäten im Rahmen der Mandatierung wie selbstverständlich vorhanden war. Ich habe mich im gesamten Prozess hinsichtlich meines Anliegens ernstgenommen und wertgeschätzt gefühlt. Seine klaren Aussagen haben meinen Entscheidungsprozess hilfreich unterstützt. Dass ich den Weg der Anfechtung letztlich aus persönlichen Gründen nicht gegangen bin, hat er neutral und anstandslos respektiert. Ich kann Herrn RA Reckling uneingeschränkt weiterempfehlen. Danke ! Herr RA Reckling nochmals für Ihre konstruktive und unterstützende Begleitung- kommen SIe gut ins Neue Jahr 2025.
Vielen Dank für die äußerst positive Bewertung. Es freut mich sehr, wenn Sie mit dem persönlichen und auch fachlichen Austausch in der Angelegenheit zufrieden waren. Insbesondere freut es mich, dass Sie die digitale Kommunikation mit mir genutzt haben, denn dadurch ist es nicht mehr relevant, wo die Rechtanwältin bzw. der Rechtsanwalt seinen Kanzleisitz in Deutschland hat. Ich wünsche Ihnen für das neue Jahr 2025 alles Gute und bleiben Sie gesund.

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Amtsgericht Essen, PR 3677
USt.-ID: DE308753675

Vertretungsberechtigte Partner:
Rechtsanwalt Christian Teipel
Rechtsanwältin Britta Schulte

Plattform der EU zur außergerichtlichen OnlineStreitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/


Berufsspezifische Angaben (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 TMG):
Folgende Aufsichtsbehörde ist zuständig:
Rechtsanwaltskammer Köln
Riehler Straße 30
50668 Köln
Telefon: +49 (0) 221/97 30 10-0
Telefax: +49 (0) 221/97 30 10-50 (od. -55)
E-Mail: kontakt [at] rak-koeln.de
Internet: www.rak-koeln.de
Gesetzliche Berufsbezeichnung:
Allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten der Kanzlei "Teipel & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB" wurde die Zulassung sowohl zur Anwaltschaft als auch zur Fachanwaltschaft für Verwaltungsrecht in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Berufsrechtliche Regelungen:
Für hiesige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind die unten aufgeführten berufsrechtlichen Regelungen maßgeblich.
• Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
• Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
• Fachanwaltsordnung (FAO)
• Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
• Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln)
• Berufsrechtliche Ergänzungen zum Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG)
Nähere insbesondere aktuelle Informationen zum anwaltlichen Berufsrecht sind auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer http://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/ einsehbar.

Berufshaftpflichtversicherung:
Für Teipel & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB wird eine Berufshaftpflichtversicherung bei der ERGO Versicherungsgruppe AG unterhalten. Für die Partner (Rechtsanwalt Christian Teipel und Rechtsanwältin Britta Schulte) wird darüber hinaus eine Layer Versicherung bei der ERGO Versicherungsgruppe AG unterhalten. Nähere Informationen zur ERGO Versicherungsgruppe AG erhalten Sie unter www.ergo.de. Der räumliche Geltungsbereich unserer Berufshaftpflichtversicherung hat die Rechtsberatung in den Mitgliedsländern der Europäischen Union zum Inhalt und entspricht somit den Anforderungen des § 51 BRAO.



Redaktionell Verantwortlicher i.S.v. § 55 II RStV:
Für Anregungen und Rückfragen zu unserer Homepage stehen wir Ihnen als Herausgeber gerne wie folgt zur Verfügung:
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Christian Reckling
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