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Online-Rechtsberatung
Über mich
Rechtsanwalt Christian Reckling
(Fachanwalt für Verwaltungsrecht)
Benötigen Sie kompetente Unterstützung bei der erfolgreichen Anfechtung einer (juristischen) Prüfungsnote?
Sind Sie mit Ihrer dienstlichen Regel- oder Anlassbeurteilung durch Ihren Dienstherrn nicht zufrieden und wurden bei einer Auswahlentscheidung nicht berücksichtigt?
Sind Sie mit einer Schulnote, einer Versetzungsentscheidung oder einer Schulplatzzuweisung nicht einverstanden?
Wollen Sie zielgerichtet einen Studienplatz einklagen?
Herr Rechtsanwalt Christian Reckling ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und steht Ihnen in diesen und vielen weiteren Frage- und Problemstellungen aus dem Bereich des Bildungs-, Prüfungs-, Hochschul- und Beamtenrechts mit seiner langjährigen anwaltlichen Erfahrung zur Seite und kann Ihnen sicher, zielorientiert und kompetent weiterhelfen.
Seine Tätigkeitschwerpunkte liegen in den Bereichen:
- Prüfungsrecht
- Hochschulrecht
- Schulrecht
- Beamtenrecht
- Wirtschaftsverwaltungsrecht
- Studien- und Masterstudienplatzklagen
Besonders im Bereich des Bildungs-, Prüfungs-, Hochschul- und Schulrechts konnte Rechtsanwalt Christian Reckling in seiner bisherigen anwaltlichen Praxis große Erfahrungen sammeln. Dabei ist der Bereich des Prüfungsrechts mitunter nicht selten von starken Emotionen geprägt und erfordert daher vom Rechtsbeistand viel Erfahrung und Kompetenz gepaart mit Sensibilität und Fingerspitzengefühl.
Wohl kaum eine andere Note ist dabei so entscheidend wie die des juristischen Staatsexamens. Gerade für Juristen spielt die Gesamtnote beider Staatsexamina eine essenzielle Rolle, da der weitere berufliche Werdegang entscheidend von den erzielten Noten abhängt. Das Schlüsselwort lautet „Prädikatsexamen", das jeder angehende Jurist erreichen möchte. Aber auch die Abschlussnoten anderer staatlicher Examina sind nicht unbedeutend für die berufliche Entwicklung der Examenskandidaten. Auch sonstige Hochschulprüfungen (mündlich/schriftlich/elektronisch) können erfolgreich angefochten werden. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Bachelornote in aller Regel ausschlaggebend für den Zugang zum Masterstudium ist. Aber auch ungerechtfertigte Abiturnoten, Zeugnisnoten sowie ungerechtfertigte Ordnungsmaßnahmen gegenüber Schülerinnen und Schülern zählen zum Tätigkeitsgebiet von Herrn Rechtsanwalt Reckling.
Rechtsanwalt Christian Reckling vertritt und berät Sie bei allen Fragen rund um das Bildungsrecht bundesweit.
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Ein weiterer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt im Bereich der Studien- sowie Masterstudienplatzklagen. So konnte Rechtsanwalt Christian Reckling in den vergangenen dreizehn Jahren seiner anwaltlichen Tätigkeit zahlreichen Mandanten zum gewünschten Studienplatz verhelfen.
Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Christian Reckling auch im Schulrecht tätig und führt dabei auch bundesweit die sog. Schulplatzklagen durch. Aber auch ungerechtfertigte Abiturnoten, Zeugnisnoten sowie ungerechtfertigte Ordnungsmaßnahmen gegenüber Schülerinnen und Schülern zählen zum Tätigkeitsgebiet von Herrn Rechtsanwalt Reckling.
Zudem berät und vertritt Rechtsanwalt Christian Reckling auch (private) Hochschulen (u.a. die SRH Hochschulen Heidelberg und Berlin, die EBS Universität für Wirtschaft und Recht), insbesondere bei der Erstellung und Überprüfung von Studien- und Prüfungsordnungen, aber auch im Falle von Programmakkreditierungen. Dabei hält Rechtsanwalt Christian Reckling auch regelmäßig Vorträge über die aktuellen Entwicklungen im Hochschul- und Prüfungsrecht.
Er ist zudem Betreiber und Gründer der Portale zum Prüfungs-, Beamten- und Schulrecht www.facebook.com/pruefunganfechten, www.facebook.com/SchuleundRecht, https://www.facebook.com/studienplatzplagen und Beamtenrecht-Rechte-und-Pflichten, auf denen er regelmäßig über aktuelle Entwicklungen, Tendenzen und neue Entscheidungen im Prüfungs-, Beamten-, Hochschulzulassungs- und Schulrecht informiert.
Im Beamtenrecht ist Rechtsanwalt Christian Reckling bundesweit tätig und führte u.a. ein Eil- und Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zur Frage der Dienstpostenbündelung (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 -, Rn. 1-65) . Zudem betreibt Rechtsanwalt Christian Reckling auch das Online-Portal zum Beamtenrecht, auf dem er regelmäßig über aktuelle Entwicklungen im Beamtenrecht berichtet.
In den genannten Rechtsgebieten hat Rechtsanwalt Christian Reckling zahlreiche Vorträge an Hochschulen gehalten, veröffentlicht regelmäßig Beiträge und gibt Interviews zu rechtlichen Fragen:
- Leitfaden zum Prüfungsrecht, in: AD LEGENDUM 4/2011, S. 350-354
- Prüfungsrecht - Ein Überblick, in: STUD JUR 1/2012, S. 28-29
- Keine Angst vor Verböserung, Legal Tribune ONLINE v. 19.07.2011
- regelmäßige Rechtstipps auf www.anwalt.de
- Interview v. 06.04.2014 auf Spiegel Online: Handel mit Jura-Klausuren
- Interview v. 05.08.2014 auf Spiegel Online: Skandal um Jura-Examen
- Interview v. 12.11.2014 auf Spiegel Online: Verkaufte Jura-Klausuren
- Interview RTL NORD zur Mega-Baustelle in Hamburg Hohenfelde
- Interview Hamburger Abendblatt zur Durchführung von Abiturprüfungen
- Interview Tagesspiegel Background Energie & Klima zum Beamtenrecht
- Interview für den Studentenblog Studienscheiß
- Interview LTO zu Fragen der Zulässigkeit der Videoüberwachung während Online-Prüfungen
- Interview LTO: Feueralarm während der Examensprüfung
- Gastbeitrag in absolventa.de zu Studienplatzklagen
- Gastbeitrag LTO: Verlorene Examensklausuren
- Interview Hamburger Abendblatt: Ist die Regelung zum Sportabitur in Zeiten der Corona-Krise rechtswidrig
- Gastbeitrag in der Taz: BMWi stellt sich hinter Windkraftgegner
- Interview ZDF zum Thema Fridays for Future und Schulpflicht
- Interview mit dem Sender Hamburg1 zum Thema: 2 G-Optionsmodell in Hamburg
- Interview LTO: Das Berufsbild eines Bildungsrechtlers
- Interview LTO: Verhindert eine Psychotherapie die Verbeamtung?
Zudem war Herr Rechtsanwalt Reckling Lehrbeauftragter der Akademie der Polizei Hamburg und vertritt nunmehr Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte für den Zugang zum Laufbahnabschnitt I und II. Ebenso war er mehrere Jahre lang als Dozent für das juristische Repetitorium hemmer in Norddeutschland tätig.
Weitere Informationen über Herrn Rechtsanwalt Christian Reckling finden Sie unter: www.facebook.com/pruefunganfechten und www.facebook.com/SchuleundRecht; https://www.pruefungsrecht.legal; https://www.teipel.law/kanzlei; https://www.facebook.com/studienplatzplagen; https://www.facebook.com/reckling.law
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Amtsgericht Essen, PR 3677
USt.-ID: DE308753675
Vertretungsberechtigte Partner:
Rechtsanwalt Christian Teipel
Rechtsanwältin Britta Schulte
Plattform der EU zur außergerichtlichen OnlineStreitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Berufsspezifische Angaben (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 TMG):
Folgende Aufsichtsbehörde ist zuständig:
Rechtsanwaltskammer Köln
Riehler Straße 30
50668 Köln
Telefon: +49 (0) 221/97 30 10-0
Telefax: +49 (0) 221/97 30 10-50 (od. -55)
E-Mail: kontakt [at] rak-koeln.de
Internet: www.rak-koeln.de
Gesetzliche Berufsbezeichnung:
Allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten der Kanzlei "Teipel & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB" wurde die Zulassung sowohl zur Anwaltschaft als auch zur Fachanwaltschaft für Verwaltungsrecht in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Berufsrechtliche Regelungen:
Für hiesige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind die unten aufgeführten berufsrechtlichen Regelungen maßgeblich.
• Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
• Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
• Fachanwaltsordnung (FAO)
• Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
• Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln)
• Berufsrechtliche Ergänzungen zum Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG)
Nähere insbesondere aktuelle Informationen zum anwaltlichen Berufsrecht sind auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer http://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/ einsehbar.
Berufshaftpflichtversicherung:
Für Teipel & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB wird eine Berufshaftpflichtversicherung bei der ERGO Versicherungsgruppe AG unterhalten. Für die Partner (Rechtsanwalt Christian Teipel und Rechtsanwältin Britta Schulte) wird darüber hinaus eine Layer Versicherung bei der ERGO Versicherungsgruppe AG unterhalten. Nähere Informationen zur ERGO Versicherungsgruppe AG erhalten Sie unter www.ergo.de. Der räumliche Geltungsbereich unserer Berufshaftpflichtversicherung hat die Rechtsberatung in den Mitgliedsländern der Europäischen Union zum Inhalt und entspricht somit den Anforderungen des § 51 BRAO.
Redaktionell Verantwortlicher i.S.v. § 55 II RStV:
Für Anregungen und Rückfragen zu unserer Homepage stehen wir Ihnen als Herausgeber gerne wie folgt zur Verfügung:
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