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Über 14 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2010 und über 14 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
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von A. A. am 12.01.2024 um 17:46 Uhr
Erfolgreiche Promotionsrechtsverfahren gegen die Ruhr-Universität Bochum
Schulrecht

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                                       Rechtsanwalt Christian Reckling

(Fachanwalt für Verwaltungsrecht)

Benötigen Sie kompetente Unterstützung bei der erfolgreichen Anfechtung einer (juristischen) Prüfungsnote

Sind Sie mit Ihrer dienstlichen Regel- oder Anlassbeurteilung durch Ihren Dienstherrn nicht zufrieden und wurden bei einer Auswahlentscheidung nicht berücksichtigt? 

Sind Sie mit einer Schulnote, einer Versetzungsentscheidung oder einer Schulplatzzuweisung nicht einverstanden?

Wollen Sie zielgerichtet einen Studienplatz einklagen? 

Herr Rechtsanwalt Christian Reckling ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und steht Ihnen in diesen und vielen weiteren Frage- und Problemstellungen aus dem Bereich des Bildungs-, Prüfungs-, Hochschul- und Beamtenrechts mit seiner langjährigen anwaltlichen Erfahrung zur Seite und kann Ihnen sicher, zielorientiert und kompetent weiterhelfen. 


Seine Tätigkeitschwerpunkte liegen in den Bereichen:

  • Prüfungsrecht
  • Hochschulrecht
  • Schulrecht
  • Beamtenrecht
  • Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Studien- und Masterstudienplatzklagen

Besonders im Bereich des Bildungs-, Prüfungs-, Hochschul- und Schulrechts konnte Rechtsanwalt Christian Reckling in seiner bisherigen anwaltlichen Praxis große Erfahrungen sammeln. Dabei ist der Bereich des Prüfungsrechts mitunter nicht selten von starken Emotionen geprägt und erfordert daher vom Rechtsbeistand viel Erfahrung und Kompetenz gepaart mit Sensibilität und Fingerspitzengefühl. 

Wohl kaum eine andere Note ist dabei so entscheidend wie die des juristischen Staatsexamens. Gerade für Juristen spielt die Gesamtnote beider Staatsexamina eine essenzielle Rolle, da der weitere berufliche Werdegang entscheidend von den erzielten Noten abhängt. Das Schlüsselwort lautet „Prädikatsexamen", das jeder angehende Jurist erreichen möchte. Aber auch die Abschlussnoten anderer staatlicher Examina sind nicht unbedeutend für die berufliche Entwicklung der Examenskandidaten. Auch sonstige Hochschulprüfungen (mündlich/schriftlich/elektronisch) können erfolgreich angefochten werden. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Bachelornote in aller Regel ausschlaggebend für den Zugang zum Masterstudium ist.

Rechtsanwalt Christian Reckling vertritt und berät Sie bei allen Fragen rund um das Bildungsrecht bundesweit

Buchung einer Erstberatung

Hier können Sie direkt online einen Termin für eine Erstberatung buchen. Bei Studienplatzklagen und bei Examensanfechtungen Jura sind diese kostenlos. Buchung

Ein weiterer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit  liegt im Bereich der Studien- sowie Masterstudienplatzklagen. So konnte Rechtsanwalt Christian Reckling in den vergangenen dreizehn Jahren seiner anwaltlichen Tätigkeit zahlreichen Mandanten zum gewünschten Studienplatz verhelfen. 

Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Christian Reckling auch im Schulrecht tätig und führt dabei auch bundesweit die sog. Schulplatzklagen durch. Aber auch ungerechtfertigte Abiturnoten, Zeugnisnoten sowie ungerechtfertigte Ordnungsmaßnahmen gegenüber Schülerinnen und Schülern zählen zum Tätigkeitsgebiet von Herrn Rechtsanwalt Reckling. 

Zudem berät und vertritt Rechtsanwalt Christian Reckling auch (private) Hochschulen (u.a. die SRH Hochschulen Heidelberg und Berlin, die NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft, die EBS Universität für Wirtschaft und Recht), insbesondere bei der Erstellung und Überprüfung von Studien- und Prüfungsordnungen, aber auch im Falle von Programmakkreditierungen. Dabei hält Rechtsanwalt Christian Reckling auch regelmäßig Vorträge über die aktuellen Entwicklungen im Hochschul- und Prüfungsrecht.

Er ist zudem Betreiber und Gründer der Portale zum Prüfungs-, Beamten- und Schulrecht www.facebook.com/pruefunganfechten,  www.facebook.com/SchuleundRecht, https://www.facebook.com/studienplatzplagen und Beamtenrecht-Rechte-und-Pflichten, auf denen er regelmäßig über aktuelle Entwicklungen, Tendenzen und neue Entscheidungen im Prüfungs-, Beamten-, Hochschulzulassungs- und Schulrecht informiert.

Im Beamtenrecht ist Rechtsanwalt Christian Reckling bundesweit tätig und führte u.a. ein Eil- und Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zur Frage der Dienstpostenbündelung (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 -, Rn. 1-65) . Zudem betreibt Rechtsanwalt Christian Reckling auch das Online-Portal zum Beamtenrecht, auf dem er regelmäßig über aktuelle Entwicklungen im Beamtenrecht berichtet. 

In den genannten Rechtsgebieten hat Rechtsanwalt Christian Reckling zahlreiche Vorträge an Hochschulen gehalten, veröffentlicht regelmäßig Beiträge und gibt Interviews zu rechtlichen Fragen:

Zudem war Herr Rechtsanwalt Reckling im Sommersemester 2019 Lehrbeauftragter der Akademie der Polizei Hamburg, vertritt nunmehr Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte für den Zugang zum Laufbahnabschnitt I und II. Ebenso war er mehrere Jahre lang als Dozent für das juristische Repetitorium hemmer in Norddeutschland tätig. 

Weitere Informationen über Herrn Rechtsanwalt Christian Reckling finden Sie unter: www.facebook.com/pruefunganfechten und www.facebook.com/SchuleundRecht; https://www.pruefungsrecht.legal; https://www.teipel.law/kanzlei; https://www.facebook.com/studienplatzplagen; https://www.facebook.com/reckling.law

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Christian Reckling ist gelistet in Rechtsanwälte Hamburg und Rechtsanwälte Deutschland.

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