Bewertungen von Rieck & Partner Rechtsanwälte mbB
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Bewertungen
SJ
von S. J. am 21.04.2020 um 22:46 Uhr für Rechtsanwalt Oliver Eiben
Lizenzvertrag erstellt
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Eiben hat für uns einen Lizenzvertrag erstellt. Wir waren mit der Arveit von Herrn Eiben sehr zufrieden. Von uns gibt es daher 5 Sterne.
GM
von G. M. am 21.04.2020 um 19:26 Uhr für Rechtsanwalt Oliver Eiben
Schadenrsatz für Fotograf wegen einer Urheberrechtsverletzung
Urheberrecht & Medienrecht
Herr Eiben war für mich als Anwalt immer gut zu erreichen. Er hat sich auch zu später Stunde um meinen Fall gekümmert. Herr Eiben konnte für mich einen hohen Schadenersatz vor Gericht erstreiten. Er ist ein Profi und für mich als Fotograf uneingeschränkt zu empfehlen!
FO
von F. O. am 21.04.2020 um 12:47 Uhr für Rechtsanwalt Lars Rieck
Danke für die tolle Beratung!
Urheberrecht & Medienrecht
Sehr geehrter Herr Rieck,
vielen Dank für die Beratung und Ihre Hilfe zu meinem Recht zu kommen!
vielen Dank für die Beratung und Ihre Hilfe zu meinem Recht zu kommen!
Antwort von Rechtsanwalt Lars Rieck
Dankeschön!
DL
von D. L. am 21.04.2020 um 12:46 Uhr für Rechtsanwalt Lars Rieck
Schadenersatz Fotoklau
Allgemeine Rechtsberatung
Als Fotograf musste ich über Jahr hinweg mit ansehen, wie meine Fotografien von Unternehmen geklaut wurden. Herr Rieck hat mich sehr gut beraten. Dank Herrn Rieck konnte ich Schadenersatz bekommen. Ich kann Herrn Rieck als Rechtsanwalt sehr empfehlen!
Antwort von Rechtsanwalt Lars Rieck
Das habe ich sehr gerne gemacht, danke!
UW
von U. W. am 26.03.2020 um 09:18 Uhr für Rechtsanwalt Lars Rieck
Rechtshilfe wegen Bilderklau durch Unternehmen
Urheberrecht & Medienrecht
Sehr zuvorkommend und schnelle Antwort auf Fragen! Meine Empfehlung!
Antwort von Rechtsanwalt Lars Rieck
Herzlichen Dank! Wir stehen im Bedarfsfall gerne wieder zur Verfügung.
Grüße aus Hamburg,
Lars Rieck, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Grüße aus Hamburg,
Lars Rieck, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
ML
von M. L. am 20.03.2020 um 11:03 Uhr für Rechtsanwalt Lars Rieck
Fotografin & Bloggerin erfolgreich wg. Urheberrechtsverletzung auf Instagram vertreten
Urheberrecht & Medienrecht
Unglaublich professionelle und zügige Abwicklung. Lars Riecks Professionalität und Ruhe sorgen dafür, dass ich als Mandantin den Puls runterfahren kann und mich weiterhin stressfrei und relativ unbelastet meinem täglichen Geschäft widmen kann. Ich fühle mich gut aufgehoben.
Antwort von Rechtsanwalt Lars Rieck
Herzlichen Dank für Ihre tolle Bewertung! Wir haben Sie gerne gegen das kommunale Unternehmen vertreten. Auch Behörden und denen nahestehende Unternehmen dürfen nicht ungestraft das Urheberrecht verletzen. Auch Bloggerinnen & Blogger haben Rechte. Wenn diese dann noch so eklatant verletzt werden und die Verantwortlichen hinterher auch noch frech reagieren, sind wir besonders motiviert. Wir haben nach dem dreisten Fotoklau gerne die Rechtslage erläutert und Ihren Unterlassungsanspruch sowie Schadensersatzanspruch erfolgreich durchgesetzt. Wir stehen Ihnen gerne jederzeit wieder zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg,
Lars Rieck, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg,
Lars Rieck, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
DM
von D. M. am 03.03.2020 um 11:15 Uhr für Rechtsanwalt Lars Rieck
Beratung Urheberrecht an Zeichnungen
Urheberrecht & Medienrecht
Sehr, sehr angenehmes Beratungsgespräch. Herr Rick berät und erklärt verständlich und umfassend, ohne mit juristischen Fachbegriffen beeindrucken zu wollen.
Jeder Zeit wieder!
Jeder Zeit wieder!
Antwort von Rechtsanwalt Lars Rieck
Vielen Dank für Ihre Bewertung! Die Beurteilung, ob Bearbeitungen urheberrechtlich geschützter Werke sogenannte unfreie Bearbeitungen, also erlaubnispflichtig, oder erlaubnisfreie, sogenannte freie Benutzungen sind, ist eine Gratwanderung. Nach herrschender Rechtsprechung kommt es (verkürzt) darauf an, ob der neu geschaffene "Mehrwert" die vom ursprünglichen Werk übernommenen Teile "verblassen" lässt. Diese und andere Feinheiten des Urheberrechts habe ich Ihnen gerne anhand von Beispielen erläutert. Sie haben sich genau zum richtigen Zeitpunkt beraten lassen. Ich stehe Ihnen gerne wieder zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß aus Hamburg,
Lars Rieck, Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mit freundlichem Gruß aus Hamburg,
Lars Rieck, Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
WL
von W. L. am 11.02.2020 um 18:18 Uhr für Rechtsanwalt Oliver Eiben
Gestaltung Softwareüberlassungsvertrag und Softwarepflegevertrag
IT-Recht
Herr Rechtsanwalt Eiben hat unser Unternehmen bei der Erstellung eines Softwareüberlassungsvertrages und eines Support Agreements beraten und die sehr ansprechenden Verträge erstellt. Wir danken Herrn Eiben für die zuverlässige Hilfe und können Herrn Eiben sehr empfehlen.
MB
von M. B. am 07.02.2020 um 18:06 Uhr für Rechtsanwalt Oliver Eiben
Beratung
Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Eiben hat mich in meiner Angelegenheit, beraten und vertreten.
Es konnte eine positive Einigung mit der Gegenseite erzielt werden.
Herr Eiben ist auch über den Feierabend hinaus, für seinen Mandanten da gewesen,
was nicht selbstverständlich ist.
Vielen Dank
Es konnte eine positive Einigung mit der Gegenseite erzielt werden.
Herr Eiben ist auch über den Feierabend hinaus, für seinen Mandanten da gewesen,
was nicht selbstverständlich ist.
Vielen Dank
HE
von H. E. am 04.02.2020 um 19:19 Uhr für Rechtsanwalt Oliver Eiben
Schadenersatz wegen Benutzung mehrerer Fotografien
Urheberrecht & Medienrecht
Herr Eiben hat mich beraten und letztendlich meinen Schadenersatzanspruch durchgesetzt. Jemand hatte meine Fotografien benutzt, ohne eine Lizenz zu erwerben. Ich bin mit Herrn Eibens Arbeit sehr zufrieden. Ich kann Herrn Rechtsanwalt Eiben daher sehr empfehlen.