Clever, ehrlich, zielführend!Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Depken und sein Team begleiteten mich seit über drei Monaten erfolgreich durch einen heftigen Gesellschafter-Streit. Herr Dr. Depken schätzte die Sache von Anfang an richtig ein, beschönigte nichts, und so wie er es sagte, kam es auch am Ende. Riverside ließ meiner Meinung nach auch die Gegenseite alt aussehen, angefangen von der strukturierten Arbeit, den Schriftstücken und dem besonders niveauvollen Auftritten bei Gericht und in den Gesellschafter-Versammlungen. Herr Dr. Depken hat wirklich das Beste für mich herausgeholt, und man kann ruhigen Gewissens auf seine hohe Erfahrung vertrauen.
P.S. Gefühlt arbeitet die Kanzlei Riverside 24 Stunden.
Vielen Dank noch einmal und eine schöne Weihnachtszeit!
Herzlichen Dank für diese tolle Bewertung unserer Leistung! Unser Mandant hatte mit einem Geschäftspartner in 2022 eine GmbH gegründet, an der beide zu 50% beteiligt waren und das Amt des Geschäftsführers ausübten. Obwohl es sich um ein Start-up handelte, lief das Geschäft sehr erfolgreich an. Es wurden schon nach wenigen Monaten erhebliche Gewinn erwirtschaftet. Vermutlich deswegen kam es Anfang September 2023 zu einer Auseinandersetzung. Der andere Gesellschafter unternahm den Versucht, unseren Mandanten aus der Geschäftsführung zu drängen, indem er den Vertrag für sein berufliches Mobiltelefon kündigte, ihm die Bankvollmacht wegnahm und auch den Zugang zu der EDV der Firma sperrte. Wir haben dann für unseren Mandanten eine einstweilige Verfügung mit dem Ziel beantragt, dass der andere Gesellschafter diese rechtswidrigen Maßnahmen unverzüglich zurücknehmen muss. Die einstweilige Verfügung wurde wie von uns beantragt vom Landgericht erlassen. Da das Vertrauensverhältnis durch diese rechtswidrigen Maßnahmen zerstört war, haben wir unserem Mandanten geraten, den Spies umzudrehen und den anderen Gesellschaft aus der Geschäftsführung und dem Gesellschafterkreis im Rahmen einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung auszuschließen. Die dafür erforderlichen Schritte haben wir von A bis Z vorbereitet und umgesetzt und unseren Mandanten in der Gesellschafterversammlung auch vertreten. Der andere Gesellschafter, der fast 500.000,00 Eigenkapital in die Gesellschaft investiert hatte, bekam durch diese Strategie kalte Füße und willigte nach intensiven Verhandlungen in eine von uns vorgeschlagenen Trennung ein. Im Ergebnis ist unser Mandant dann im Wege einer Realteilung aus der Gesellschaft ausgeschieden, hat also einen erheblichen Teil des Anlagevermögens sowie noch eine Zahlung als Abfindung erhalten. Da wir für unseren Mandanten zudem durchsetzen konnten, dass er keinem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot unterliegt, kann er nun eine eigene Gesellschaft gründen und das erfolgreich begonnene Geschäft ohne seinen lästigen Mitgesellschafter alleine weiterbetreiben. Dabei wünschen wir ihm viel Erfolg!